Bonn, 28. September 2021. Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die Sozietät Redeker Sellner Dahs beauftragt zu prüfen, ob die Erzeugung von Kernenergie den Kriterien der sogenannten Taxonomie‑Verordnung der EU entspricht. Die Taxonomie‑Verordnung schafft europaweit einheitliche Kriterien dafür, ob bzw. welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Um als nachhaltig eingestuft zu werden, muss eine wirtschaftliche Tätigkeit unter anderem einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel (wie Klimaschutz) leisten und darf nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung anderer Umweltziele führen.
Das Gutachten der Sozietät zieht ein eindeutiges Fazit: Die Erzeugung von Kernenergie fällt nicht unter die Taxonomie‑Verordnung. Die Redeker‑Anwältin Dr. Simone Lünenbürger sowie die Redeker‑Anwälte Dr. Matthias Kottmann, Maître en Droit und Dr. Korbinian Reiter, LL.M. (Paris 1 – Panthéon Sorbonne) stellen fest, dass Kernenergie im Sinne der Verordnung keinen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leistet. Zwar wird sie häufig als CO2‑arme Form der Stromerzeugung angesehen. Dies reicht nach der Systematik der Verordnung aber nicht aus. Darüber hinaus lässt sich auf Grundlage der von der EU eingeholten Studien nicht ausschließen, dass die Erzeugung von Kernenergie andere Umweltziele beeinträchtigt.
Mit der sogenannten Taxonomie‑Verordnung will die EU mit Blick auf den „New Green Deal“ Transparenz darüber herstellen, welche Wirtschaftstätigkeiten als „ökologisch nachhaltig“ angesehen werden können. Ziel ist die Neuausrichtung und Lenkung von privaten Investitionen zu ökologisch nachhaltigen Projekten, Unternehmen und Technologien, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen.
Von den 27 EU‑Staaten setzen derzeit 14 Staaten auf Kernenergie. Während etwa Frankreich für die Aufnahme von Kernenergie in die europäische Taxonomie plädiert, sprechen sich Österreich, Deutschland, Spanien, Dänemark und Luxemburg dagegen aus. Folgt die EU der Einschätzung der Studie, können Investments in Kernenergie z. B. nicht als „ökologisch nachhaltig“ beworben werden.