Beratung rund um die Immobilie
Der Bedarf an Immobilien ist groß. Vielfach ist der Flächenbedarf größer als das Angebot, die „einfach“ zu entwickelnden Flächen sind bundesweit rar und alle Marktteilnehmer bewegen sich in einem zunehmend regulierten Umfeld. Fragen des Umweltschutzes, soziale Vorgaben und der Governance erfordern regelmäßig umfangreiche Prüfungen. Dies gilt nicht nur bei der Ansiedelung von Industrieunternehmen und der Akquisition von Werks- oder Gewerbeflächen. Um die Aufgaben der Daseinsvorsorge zu erfüllen, bedarf es genauso wie für die Entwicklung von Wohnimmobilien zunehmend komplexer Prüfungen. Rohstoffknappheit sowie Kapazitätsengpässe bei Planern wie ausführenden Unternehmen erschweren eine kostensichere und termingerechte Umsetzung von Projekten.
Wer in diesem Umfeld Projekte erfolgreich umsetzen will, braucht erfahrene Berater, die bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen in allen Phasen des Projekts kompetent zur Seite stehen. Wir verfügen über vertiefte Marktkenntnisse – insbesondere bei der Begleitung komplexer Immobilienprojekte für Unternehmen, Developer, die öffentliche Hand und Sozialträger. Wir sind u. a. seit Jahrzehnten in enger Zusammenarbeit von zivilen und öffentlichen Recht für große Industrieunternehmen bei der Akquisition und Bebauung sowie der Konversion von Werksgeländen tätig und kennen die in Industrie- und Chemieparks geltenden rechtlichen Besonderheiten; gleichermaßen betreuen wir große Immobilienprojekte im Bereich von Hotels, Krankenhäusern, Altenhilfe und Bauten der öffentlichen Hand. Sie finden in uns erfahrene und innovativ denkende Berater zur rechtssicheren und kreativen Umsetzung Ihrer Vorhaben.
Wir verfügen über Experten in allen für Ihren Projekterfolg relevanten Rechtsgebieten. Durch eine enge Vernetzung unseres Real Estate Teams mit dem öffentlichen Planungs- und Baurecht, dem privaten Planungs- und Baurecht, dem Gesellschaftsrecht begleiten wir Ihre Projekte hochspezialisiert bei allen sich stellenden rechtlichen Herausforderungen.
¹ Mit Blick auf unsere Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit beschränken sich die aufgeführten Mandate und Referenzen auf die von den Gerichten veröffentlichten/öffentlich bekannten Vertretungsverhältnisse (§ 43a Abs. 2 BRAO).