Staatliche Finanzierungsmaßnahmen für Unternehmen – und was zu tun ist:
Kapitaleinlage, Privatisierung, Rekommunalisierung, kostengünstige staatliche Dienstleistungen, Steuervergünstigungen – wir haben jahrelange Erfahrung mit der Prüfung möglicher Staatsbeihilfen in unterschiedlichsten Fallkonstellationen. In der Entwicklung von Strategien und Lösungsansätzen für die beihilfenrechtskonforme Ausgestaltung staatlicher Finanzierungsmaßnahmen liegt unsere große Stärke. Einen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit bilden dabei sogenannte Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die zunehmend über die klassische Daseinsvorsorge hinaus eine Rolle spielen. Wir schneiden unsere Beratungstätigkeit auf Ihre Bedürfnisse zu – vom Problemaufriss oder Diskussionspapier mit pragmatischen Lösungsansätzen bis zur gutachterlichen Stellungnahme, die unseren hohen wissenschaftlichen Standards entspricht.
Wir vertreten Sie in Prüfverfahren vor der Europäischen Kommission, in Prozessen vor den EU‑Gerichten und in Verfahren vor nationalen Gerichten zu den innerstaatlichen Auswirkungen des Beihilfenrechts („Private Enforcement“). Mit den für die Beihilfenkontrolle zuständigen Generaldirektionen der Europäischen Kommission und den auf nationaler Ebene maßgeblichen Bundes- und Landesministerien sind wir gut vertraut.
Unsere Mandanten sind sowohl Bundes- und Landesministerien, Kommunen und öffentliche Körperschaften als auch Verbände, öffentliche Unternehmen sowie Banken. Wir unterstützen Beihilfenempfänger genauso wie Beihilfengeber. Und wir stehen Dritten zur Seite, deren Interessen von einer Beihilfe berührt werden.
Unsere langjährige Erfahrung und Expertise im Beihilfenrecht steht zu Ihrer Verfügung. Sprechen Sie uns an.