Leistungen durch Dritte oder durch eigenes Personal erbringen lassen, Mitarbeiter/‑innen diskriminierungsfrei einstellen und beschäftigen, Know‑how fördern und an sich binden, Compliance bei Problemen im Arbeitsverhältnis, Reorganisation von Unternehmen, erfolgreiche Zusammenarbeit mit Betriebs- und Personalrat, Trennungsprozesse gestalten – das sind nur einige der Fragen, in denen Sie umsichtige und juristisch fundierte Beratung mit langjähriger Praxiserfahrung zu schätzen wissen.
Wir bringen unsere Erfahrungen mit Gerichten und Aufsichtsbehörden in die Beratung ein und stimmen gemeinsam mit Ihnen das Ziel und die rechtliche Strategie individuell ab. Der immer stärker werdende Einfluss des Sozialversicherungsrechts auf die Arbeitsbeziehungen, aber auch die oft gebotene Einbeziehung psychologischer Faktoren des Gegenübers, der Belegschaft oder von Vertragspartnern des Unternehmens machen die Beratung vielseitig und komplex. Hierbei profitieren Sie von unserer außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit sowohl auf Unternehmens- als auch auf Arbeitnehmerseite.
Grundsätzlich werden keine personenbezogenen Angaben zu Mandaten/Referenzen gemacht. Mandanten sind zahlreiche öffentliche Arbeitgeber, v. a. Bundesministerien und rechtlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts, Forschungseinrichtungen, kirchliche und karitative Arbeitgeber, Unternehmen aus Handel, Dienstleistungen und Produktion, Einzelpersonen.
Prozessvertretung ist in vielen Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung – z. B. zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen.
Anwältinnen und Anwälte im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht