Recht der freien Berufe

Das Berufsrecht umfassend im Blick

Als Angehörige freier Berufe gehen Sie anspruchsvollen Tätigkeiten nach, unterliegen gleichzeitig (strengen) Gesetzen und Berufsordnungen. Ihre eigentliche Tätigkeit und Expertise steht für Sie im Fokus. Berührungen mit dem Berufsrecht gibt es indes laufend – sei es die Zulassung, Ihre Versorgung oder die konkrete Ausgestaltung Ihrer Tätigkeit. Das Berufsrecht rückt oft erst aufgrund eines konkreten Anlasses in den Blick. Wir beraten und vertreten Sie, wenn es ernst wird, aber auch vorsorgend und gestaltend.

Das fachliche Know‑​how, ein lebensnahes und konstruktives Vorgehen und unsere ausgewiesene gerichtliche Expertise im Streitfall zeichnen uns aus.

Wir streben einvernehmliche Lösungen an und vertreten Berufsbewerber und Berufsangehörige seit vielen Jahren auch vor allen Instanzen der Fachgerichte, in verfassungsgerichtlichen Verfahren, vor Kammern und anderen Aufsichtsbehörden.

Wir sind Ihre vertrauensvollen Partner. Sprechen Sie uns an.

Unsere Beratungsfelder

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf alle Fragestellungen der jeweiligen Berufsrechte, insbesondere …

  • Berufszulassung, Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, Rücknahme und Widerruf der Zulassung
  • Fragen der beruflichen Zusammenarbeit bis hin zur gesellschaftsrechtlichen Beratung und zum Gesellschafterstreit
  • Berufspflichtverletzungen, Berufsausschluss
  • Konkurrentenstreitverfahren – insbesondere um Notarstellen
  • Fachgebietsbezeichnungen, berufliche Werbung
  • Disziplinarverfahren
  • Beitragserhebungen

Mandate

Wir beraten und vertreten Angehörige aller freien Berufe – vor allem Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten und Ingenieure –, zudem Berufskammern und Versorgungswerke.

Anwälte im Recht der freien Berufe