Den wachsenden rechtlichen Anforderungen stellt sich ein Team von Spezialisten
Seit über 30 Jahren beraten und vertreten wir Mandate im Gesundheits- und Sozialwesen. Die vernetzten Versorgungsstrukturen verändern sich stark, der Wettbewerb verschärft sich und regulatorische Herausforderungen nehmen zu. Das erfordert einmal mehr eine umfassende rechtliche Betreuung auf höchstem Niveau. Wir bringen Kernkompetenzen im öffentlichen Gesundheits- und Sozialrecht mit und bündeln effizient das Spezialwissen von Anwälten verschiedener relevanter Rechtsgebiete wie etwa aus dem Gesellschafts‑, Umwandlungs- und Vertragsrecht, aus dem Arbeitsrecht, dem Kartell- und Beihilfenrecht, dem Steuerrecht, dem Vergabe- und Wettbewerbsrecht und aus dem Grundstücks- und Baurecht.
Öffentliche, private und freigemeinnützige Unternehmen und Träger von Einrichtungen, Bundes- und Landesministerien, Verbände und Investoren vertrauen uns rund um die …
Unsere Mandanten schätzen unsere hohe fachliche Expertise und die in zahlreichen Mandaten erwiesene Erfahrung im Gesundheits- und Sozialbereich. Im Vordergrund steht für uns die praxistaugliche Lösung. Ein persönlicher Ansprechpartner in der Sozietät betreut unsere Mandanten bei komplexeren Fragestellungen – ein wesentlicher Aspekt unserer Leistung.
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Gesundheits- und Sozialrecht. Sprechen Sie uns an.
Dr. Christian Eckart, LL.M. (Cornell)
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