Die Energiewirtschaft ist ein Grundpfeiler jedes Industriestaates. Ohne funktionierende Energieversorgung ist kein wirtschaftliches und gesellschaftliches Leben möglich. Untrennbar verbunden mit der Energieversorgung ist nach wie vor die Gewinnung und Beförderung der zur Energieerzeugung notwendigen Bodenschätze.
Die Gegenwart der Energiewirtschaft ist geprägt von stetem Wandel und hohem Anpassungsdruck. Energieversorgung soll preisgünstig und verbraucherfreundlich sein, aber auch effizient und umweltverträglich.
Wir stehen Unternehmen der Energiewirtschaft sowie Bundes- und Landesbehörden bei allen rechtlichen Fragen zu Energie und Bodenschätzen zur Seite:
Kaum eine andere Kanzlei in Deutschland kann in diesen Bereichen auf vergleichbare Erfahrungen zurückgreifen. Der Bedeutung der Projekte und der Komplexität des regulatorischen Rahmens begegnen wir mit einem hochspezialisierten und verantwortungsbewussten Team. Die gerichtliche Vertretung in zahlreichen grundlegenden energierechtlichen Verfahren durch alle Instanzen vor den nationalen und europäischen Gerichten sowie dem Bundesverfassungsgericht unterstreicht unsere einschlägige Kompetenz.
Dr. Frank Fellenberg, LL.M. (Cambridge)
Leipziger Platz 3
10117 Berlin
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Dr. Tobias Masing
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Dr. Gernot Schiller
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