Erbrecht und Nachfolge

Beratung. In allen Fragen des Erbrechts.

Familiengründung, Nachfolge, Erbfall: Es gibt viele Anlässe, die die Lebens- und Vermögensplanung auf den Prüfstand stellen können. In diesen Situationen wollen Sie in den besten Händen sein. Wir sind Spezialisten in unserem Gebiet und beraten und vertreten Sie auch in Ausnahmesituationen: mit Empathie, Lebens- und Berufserfahrung und dem notwendigen Weitblick.

Wir sind in allen Fragen des Erbrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete für Sie tätig, beraten Sie zu Nachfolge und Vorsorge im privaten und unternehmerischen Bereich – gestaltend im Vorfeld oder nach einem Trauerfall, von der Abwicklung bis hin zu einer potentiell streitigen Auseinandersetzung.

Wir stimmen unsere Lösungen auf Ihre Interessen ab und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen außergerichtlichen und gerichtlichen Erfahrung. Wir sind überzeugt: Nur wer um die Chancen und Risiken eines gerichtlichen Verfahrens weiß, sorgt richtig vor.

Wir sind Ihre Partner im Erbrecht. Sprechen Sie uns an.

Unsere Beratungsfelder (Auswahl)

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Planung und Strukturierung der (Unternehmens‑) Nachfolge (inkl. Steuerrecht)
  • Erbauseinandersetzungen – etwa zwischen Miterben oder Erben und Vermächtnisnehmern
  • Pflichtteilsrecht und Fragen der Pflichtteilsergänzung
  • Angriff oder Verteidigung letztwilliger Verfügungen: Formfragen, Fragen der Testier- und Geschäftsfähigkeit, Erbschleicherei, Erbunwürdigkeit, Anfechtung
  • Recht der Testamentsvollstreckung: Beratung von Testamentsvollstreckern und Erben
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Familie
  • Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen und Beratung zur Absicherung des Schenkers
  • Vorsorgevollmachten und Betreuungsrecht, auch Beratung zu potentiellem Vollmachtsmissbrauch
  • Nachfolgeplanung für „Patchwork Familien“
  • Erbschaftsteuerplanung und Erbschaftsteuererklärung
  • Erbschaftskauf
  • Digitaler Nachlass
  • Recht der gemeinnützigen Organisationen und Stiftungsrecht

Mandate

Privatpersonen, Unternehmer, Familienunternehmen, Stiftungen, Vereine und prominente Persönlichkeiten vertrauen uns. Unsere Mandanten legen besonderen Wert darauf, dass die familiären Diskussionen nicht im Licht der Öffentlichkeit geführt werden. Von der Angabe von Referenzmandaten sehen wir daher ab.

Anwälte im Erbrecht und Nachfolge

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