Kartellbußgeldverfahren, Kartellschadensersatz, Fusionskontrolle, Compliance: Wir helfen Ihnen, rechtssicher und effizient die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Für Unternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, die kartellrechtlichen Grenzen des Handelns zu kennen und richtig zu bewerten. Fehleinschätzungen führen zu weitreichenden Konsequenzen – Bußgelder, Schadensersatzforderungen, vergaberechtliche Sanktionen oder das Scheitern von Zusammenschlussvorhaben. Ebenso wichtig ist es, Verstöße von Lieferanten, Abnehmern oder Wettbewerbern gegen das Kartellrecht frühzeitig zu erkennen, um diese zu verhindern oder Ansprüche zur Kompensation der entstandenen Schäden durchzusetzen.
Die optimale kartellrechtliche Beratung ist deshalb Schwert und Schild zugleich. Sie erlaubt es, kartellrechtliche Risiken zu identifizieren und zu vermeiden, um ein Höchstmaß an Handlungs- und Gestaltungsfreiheit einzuräumen. Zugleich bietet eine herausragende Beratung die Sicherheit, auch in Verfahren vor den Kartellbehörden oder vor Gericht erfahrene Experten an der Seite zu haben, die Ihre Interessen durchsetzen und Nachteile abwenden können.
Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum im deutschen und europäischen Kartellrecht – von der Beratung bis zur Prozessführung. Mit den Standorten Brüssel, Berlin und Bonn sind wir national und international präsent für Unternehmen, Verbände und Privatpersonen. Unsere Experten punkten mit ausgezeichneten Kenntnissen der verschiedenen Branchen und Märkte und pflegen gute Kontakte zu den Kartellbehörden. So ermöglichen wir eine optimale kartellrechtliche Begleitung.
Verteidigung von Unternehmen, Verbänden und Einzelpersonen in Kartellbußgeldverfahren; Prozessvertretung in Kartellzivilverfahren – insbesondere Kartellschadensersatzverfahren; transaktionsbegleitende kartell‐ und fusionskontrollrechtliche Beratung nationaler und internationaler Unternehmen; Beratung bei Vertriebsmodellen/E‐Commerce; Gestaltung von Gemeinschaftsunternehmen und Kooperationen (Arbeits‐, Bieter‐ oder Liefergemeinschaften, gemeinsame F&E, Einkaufs‐ und Produktionskooperationen); Beratung bei Normungen und Standardisierung; Unterstützung bei Sektoruntersuchungen der Kartellbehörden; Compliance‐Schulungen
Deutsche Bahn wegen Kartellschadensersatz gegen Luftfrachtkartell; FLUXX/mybet wegen Kartellschadensersatz gegen Lottokartell (BGH: „Lottoblock II“, OLG Düsseldorf: „Schadensersatzpflicht der Lottogesellschaften“); Kartellschadensersatzverfahren u. a. zum Lkw‐Kartell und zum Zuckerkartell; Kartellbußgeldverfahren u. a. in den Bereichen Baustoffe, Mehl, Süßwaren und Wurst; Vertretung im ersten Anwendungsfall zur Bonusregelung des Bundeskartellamtes; ARTE in Auseinandersetzung mit Kabelnetzbetreibern wegen Einspeisevergütung (BGH: „Einspeiseentgelte“ und „Gemeinschaftsunternehmen“); Deutsche Telekom vor EuG wegen Akteneinsichtsrecht (Rs. T‐210/15); Beigeladene im BKartA‑Verfahren zur Remondis/DSD‑Fusion; ARD im BKartA‐Verfahren zur Springer/ProSiebenSat.1‐Fusion; Bundesregierung vor EuG zum Fusionskontrollverfahren Toll Collect (Rs. T‐48/04)
¹ Mit Blick auf unsere Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit beschränken sich die aufgeführten Mandate und Referenzen auf die von den Gerichten veröffentlichten/öffentlich bekannten Vertretungsverhältnisse (§ 43a Abs. 2 BRAO).