Unverzichtbare Querschnittsmaterie bei fast allen Planungs- und Zulassungsentscheidungen
Die Bedeutung, die das Umweltrecht bei räumlichen Planungs- und Genehmigungsentscheidungen hat, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Und dies gilt nicht nur für große Infrastrukturvorhaben und Industrieanlagen. Auch die Planung und die Genehmigung größerer Wohnungsbauvorhaben oder Freizeiteinrichtungen werfen in aller Regel Fragen mit umweltrechtlichem Bezug auf. Dabei erhöht die Überlagerung von unionsrechtlichen, bundesrechtlichen und vielfach auch landesrechtlichen Anforderungen deren Komplexität. Die zunehmende Bedeutung von Verbandsklagerechten führt ebenfalls zu einem großen Bedarf an sorgfältiger Beratung und rechtlicher Begleitung, wenn Planungs- und Genehmigungsverfahren zu einem rechtssicheren Abschluss gebracht werden sollen. Wir beraten und vertreten seit Jahrzehnten insbesondere Vorhabenträger sowie Planungs- und Genehmigungsbehörden in umweltrechtlichen Angelegenheiten einschließlich der angrenzenden Rechtsbereiche. Dazu gehört auch das Umweltinformationsrecht. Wir vertreten unsere Mandanten in zahlreichen Gerichtsverfahren in allen Instanzen einschließlich des Europäischen Gerichtshofs. In unserer Beratung greifen wir auf unsere langjährigen wertvollen Erfahrungen zu.
Unsere Aktivitäten beginnen vielfach bereits mit der Erstellung notwendiger Planungs- und Antragsunterlagen einschließlich Umweltberichten und Ähnlichem. Dies schließt die enge Zusammenarbeit mit Planungsbüros und Fachgutachtern aus den unterschiedlichen Bereichen des Umweltrechts ein.
Zu unseren Mandanten gehören vornehmlich Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftszweigen, die mit der Planung und Realisierung umweltrelevanter Vorhaben befasst sind, sowie die für derartige Vorhaben zuständigen Planungs- und Genehmigungsbehörden.