Datenschutzrechtsverstöße, Umweltschäden, Arbeitsunfälle und Kartellrechtsverstöße können Unternehmen in schwerwiegende Krisen stürzen. Die Folgen sind existenzielle materielle Verluste und Reputationsschäden.
Ob als Reaktion auf einen Vorfall oder proaktiv zur Absicherung des Unternehmens: Wir beraten Unternehmen, Verbände und Organisationen in allen Angelegenheiten rund um Compliance. Eine unserer größten Stärken ist unsere langjährige Erfahrung mit komplexen Unternehmensorganisationen und Geschäftsleiterpflichten sowie internen Ermittlungen und Audits – auch in Kombination mit den Kerngebieten des Wirtschaftsrechts. Unsere Compliance‑Spezialisten verfügen über Erfahrung mit umfassenden Krisenreaktionen und proaktiven Audits und sind teilweise zertifizierte Compliance Officers/Auditors. Je nach Bedarf stellen wir aus den zentralen Bereichen des Wirtschaftsrechts, in denen unsere Sozietät über fundierte Expertise verfügt, das für Sie passende Team spezialisierter Anwälte zusammen. In Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und Verfahren vor Aufsichtsbehörden koordinieren wir Verteidigerteams und Zeugenbeistände. Wir verfügen über ein exzellentes Netzwerk externer Spezialisten wie Digital Forensic Consultants und eDiscovery Consultants, Sachverständige, PR‑Berater, Krisenkommunikatoren und Change‑Management‑Experten. Ihre Organisation und Sie als Geschäftsleiter oder Aufsichtsrat sicher durch die Krise zu bringen oder zu verhindern, dass existenzbedrohende Krisen auftreten, definiert unseren Erfolg.
Im Bereich Compliance beraten wir Industrieunternehmen und Dienstleister wie Banken und Versicherungen, Unternehmensverbände sowie Behörden und Institutionen der öffentlichen Hand, ferner Geschäftsleiter, Führungskräfte und Aufsichtsräte.
Ausgewählte Referenzen: Kautex Textron GmbH & Co. KG, Momentive Performance Materials GmbH, Raiffeisen Waren Zentrale
¹ Mit Blick auf unsere Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit beschränken sich die aufgeführten Mandate und Referenzen auf die von den Gerichten veröffentlichten/öffentlich bekannten Vertretungsverhältnisse (§ 43a Abs. 2 BRAO).