Termine, Kosten, Qualität: Die erfolgreiche Verwirklichung eines Bauvorhabens erfordert technische, organisatorische und juristische Hochleistungen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Belangen der Projektrealisierung und setzen ihre Interessen durch – von der ersten Planung über die baubegleitende Beratung bis hin zum Gewährleistungs- und Nachtragsmanagement.
Das Bau- und Immobilienrecht stellt ein breit gefächertes Spezialgebiet dar. Es umfasst komplexe technisch geprägte Materien, die sich durch rechtliche Spezialvorschriften und fachspezifische Rechtsprechung ständig weiterentwickeln. Über klassische Regelwerke wie die VOB, gesetzliches Bau- und Architektenrecht oder die HOAI hinaus erlangen international geprägte Vertragswerke wie FIDIC‑Verträge, schiedsgerichtliche Verfahrensordnungen sowie baubegleitend eingerichtete Streitlösungsmechanismen immer mehr an Bedeutung. Unsere auf das Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen unterstützen Sie fundiert, zielgerichtet und mit dem Fokus auf Ihre wirtschaftlichen Belange in allen Bereichen des Bau- und Immobilienrechts. Wir decken sämtliche rechtlichen Kern- und Komplementärbereiche – vom klassischen Bauvertragsrecht über das Recht der Architekten und Ingenieure, das Recht des technischen Anlagenbaus (einschließlich FIDIC), das öffentliche Bau- und Genehmigungsrecht, das Baukauf- und Bauproduktrecht sowie das Bausicherheitenrecht bis hin zum Bauversicherungs- und Bauinsolvenzrecht – ab. Alle unsere Bauanwälte verfügen sowohl über umfassende außergerichtliche als auch prozessuale Expertise.
Insbesondere bei der Umsetzung von Großprojekten mit zahlreichen Schnittstellen und Gewerken zeigen sich immer wieder klassische Spannungsfelder wie maßgebliche Errichtungsverzögerungen und erhebliche Kostensteigerungen. Die langjährigen Erfahrungen unserer Spezialisten belegen, dass hier ein umsichtiges und strategisch durchdachtes Handeln sowohl auf Auftraggeberseite als auch auf Auftragnehmerseite möglichst frühzeitig erforderlich ist. Eine Reihe von Streitigkeiten lässt sich dabei bereits in der Vertragsgestaltung durch konsensuale Modelle vermeiden oder durch vernünftige wirtschaftliche Zwischenlösungen baubegleitend lösen. Wenn eine gemeinschaftliche Lösung nicht erreicht werden kann oder sonstige Krisensituationen entstehen, sind gerichtliche/schiedsgerichtliche Maßnahmen oder sonstige Streitlösungsmechanismen oftmals nicht zu vermeiden. Wir stehen Ihnen bei all Ihren Anliegen mit unseren Spezialisten zur Seite und setzen Ihre Interessen bedarfsgerecht um – und zwar außerprozessual wie prozessual. Soweit erforderlich, bilden wir dabei interdisziplinäre Teams, um Ihre Anforderungen aus einer Hand nachhaltig zu erfüllen.
Wir sind Ihre kompetenten Berater im Bau- und Immobilienrecht. Sprechen Sie uns an.
Bund, Länder und sonstige öffentliche Auftraggeber, große Energieversorgungsunternehmen im In- und Ausland, Verkehrsstrukturunternehmen, Dax‑Konzerne, international wie national tätige Generalunternehmer und spezialisierte Bauunternehmen sowie international wie national spezialisierte Anlagenbauunternehmen, Planungsgesellschaften, Projektsteuerer und Architekten- sowie Fachingenieurbüros
Flughäfen, Brücken- und Tunnelbauwerke, Kraftwerke und Energieanlagen, Windparks (off shore und onshore), Straßen‑, Schienen- und Wasserverkehr, Industrie‑, Büro- und Gewerbekomplexe, technischer Groß- und Spezialanlagenbau, Kliniken und sonstige diverse Großbauvorhaben
¹ Mit Blick auf unsere Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit beschränken sich die aufgeführten Mandate und Referenzen auf die von den Gerichten veröffentlichten/öffentlich bekannten Vertretungsverhältnisse (§ 43a Abs. 2 BRAO).