Redeker Sellner Dahs für ecoreal vor OVG erfolgreich

Oberverwaltungsgericht: E‐Zigarette „Snoke“ ist kein Arzneimittel

Bonn, 23. April 2012. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein‐Westfalen hat heute entschieden, dass nikotinhaltige E‐Zigaretten keine Arzneimittel sind. Die „Warnung“ des Ministeriums für Gesundheit Nordrhein‐Westfalen vor E‐Zigaretten, die mit Pressemitteilung vom 16.12.2011 verbreitet wurde, sowie der Erlass des Ministeriums an die nachgeordneten Behörden waren rechtswidrig und verletzten das Grundrecht der Berufsfreiheit. Das Ministerium hatte vor nikotinhaltigen E‐Zigaretten gewarnt, weil diese als Arzneimittel anzusehen seien und der Handel damit ohne eine Zulassung strafbar sei. Diese Äußerungen muss das Ministerium nun unterlassen und die Presseveröffentlichungen aus dem Internet nehmen. Die E‐Zigarette Snoke ist nach Auffassung des Gerichts kein Arzneimittel. Auch die Einschätzung des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie entsprechende Äußerungen der Bundesregierung sind damit falsch. Eingeleitet wurde das Eilverfahren durch die ecoreal GmbH & Co. KG aus Köln, deren Produktreihe „Snoke“ von der Warnung betroffen war.

ecoreal vertraute in diesem Verfahren auf Dr. Michael Winkelmüller und Staatssekretär a. D. Dr. Alexander Schink aus der Kanzlei Redeker Sellner Dahs.

Dr. Michael Winkelmüller, Partner der Sozietät, hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Verfahren zum Produktsicherheits‐, Gesundheits‐ und Verbraucherschutzrecht für Unternehmen, Verbände und die öffentliche Hand geführt.

Prof. Dr. Alexander Schink, Counsel der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, ist seit Jahren sowohl als Lehrbeauftragter als auch als Anwalt anerkannter Experte in verbraucherschutz‐, umwelt‐ und planungsrechtlichen Fragen.

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Christiane Legler

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