Berlin, 10. März 2022. Im Auftrag des Bitkom e. V. hat Redeker Sellner Dahs ein Rechtsgutachten für ein einklagbares Recht auf digitale Bildung vorgestellt. Der Bitkom e. V. vertritt als größter Digitalverband mehr als 2.000 Mitgliedsunternehmen, nahezu die Hälfte der 40 DAX‑Unternehmen, weitere Global Player sowie 500 innovative Tech Startups. Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der Bitkom e. V. – gemeinsam mit der Bundesschülerkonferenz und dem Bundeselternrat – für ein Recht auf digitale Bildung eingesetzt. Demnach soll künftig ein einklagbarer Anspruch auf eine digitale Teilnahme am Schulunterricht und weiteren staatlich finanzierten und co‑finanzierten Bildungsangeboten bestehen. Die Forderung genießt nach Angaben des Bitkom e. V. großen Rückhalt in der Bevölkerung: In einer ebenfalls aktuell vorgestellten repräsentativen Bitkom‑Umfrage sprechen sich 80 % aller Deutschen für einen Rechtsanspruch auf digitale Bildung aus.
Hierzu Achim Berg, Präsident des Digitalverbands Bitkom:
„Wir schreiben uns Chancengleichheit auf die Fahnen. Doch seit Beginn der Pandemie hat sich Deutschland von einem chancengleichen Zugang zu schulischer Bildung weit entfernt. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich einen Anspruch auf schulische Bildung festgestellt. Dieser Anspruch sollte nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden und digitale Angebote einschließen“, erklärt Berg. „Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass es dem Zufall überlassen ist, ob digitaler Unterricht stattfindet und auch funktioniert, oder nicht“, so Berg. „Ein Recht auf digitale Bildung macht die Teilnahme nicht nur am Schulunterricht, sondern an den Angeboten der gesamten Bildungskette für alle Menschen digital möglich – weit über die Pandemie hinaus.“
Ein standortübergreifendes Team (Berlin, Brüssel, Bonn) der Kanzlei Redeker Sellner Dahs hat sich dem Thema aus verfassungsrechtlicher, (hoch‑)schulrechtlicher und beihilfenrechtlicher Sicht gewidmet. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass weder das Grundgesetz noch die Landesverfassungen für ein Recht auf digitale Bildung geändert werden müssten. Vielmehr ließe sich ein Recht auf digitale Bildung in den einzelnen Schul‑, Hochschul- und Weiterbildungsgesetzen der Länder verankern.
Hierzu Dr. Cornelius Böllhoff, Partner der Sozietät Redeker Sellner Dahs im Berliner und Münchner Büro:
„Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit dem Bitkom e. V., dessen bildungspolitisches Team auf unsere verfassungs- und digitalrechtlichen Kolleginnen und Kollegen zukam. Unser Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich schon im geltenden Verfassungsrecht – auch mit Blick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Ansätze eines Rechts auf digitale Bildung finden, auch wenn ein einklagbarer Anspruch bisher fehlt. Solange man digitale Angebote als ein ‚sur plus‘ zum überwiegend physisch stattfindenden Unterricht versteht, lässt sich ein Recht auf digitale Bildung gesetzlich gut umsetzen. Einer Verfassungsänderung bedarf es nicht.“
Erarbeitet wurde das Gutachten neben Dr. Cornelius Böllhoff von Dr. Matthias Kottmann, Maître en Droit (Berlin), Dr. Clemens Holtmann (Brüssel) und Dr. Daniel Krebühl (Bonn).