Neue Leverkusener Rheinbrücke darf gebaut werden

Redeker erfolgreich für Landesbetrieb Straßen.NRW vor dem Bundesverwaltungsgericht

Bonn, 11. Oktober 2017. Das BVerwG hat heute entschieden, dass die neue Rheinbrücke der A 1 in Leverkusen gebaut werden kann. Die Klagen einer Bürgerinitiative und eines privaten Klägers wurden abgewiesen. Mit dem Bau soll jetzt unverzüglich begonnen werden. Der Vorhabenträger, der Landesbetrieb Straßen.NRW wurde vertreten von Prof. Dr. Alexander Schink von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs.

Die Rheinbrücke der A 1, die vor 50 Jahren errichtetet worden ist, ist mittlerweile marode. Es handelt sich um eine der meist befahrenen Brücken in der Bundesrepublik. Für Lastwagen über 3,5 Tonnen ist die Brücke gesperrt. Im Herbst 2016 ist eine Schrankenanlage errichtet worden, weil trotz der Sperrung immer wieder Lkw über die Brücke gefahren sind. Fast täglich kommt es an der Brücke zu erheblichen Verkehrsstaus.

Sie soll deshalb durch einen Neubau ersetzt werden. Dies war durch einen Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln Ende 2016 so entschieden worden. Gegen den Brückenbau richteten sich die Klagen, die jetzt vom BVerwG in Leipzig abgewiesen worden sind. Kern des Rechtsstreits war zum einen die Frage, ob statt der Brücke ein Tunnel gebaut werden soll oder der Verkehr über eine Kombilösung aus Tunnel und einer erneuerten Brücke über den Rhein geführt werden soll. Vor allem aber wurde darüber gestritten, ob ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, denn für den Bau der neuen Brücke muss eine Industriemülldeponie der Fa. Bayer geöffnet werden, in der auch gefährliche Abfälle aus der chemischen Industrie gelagert sind. Das BVerwG hat in beiden Fragen zu Gunsten des Vorhabenträgers entschieden: Die Entscheidung für den Bau einer Brücke sei nicht zu beanstanden, da nur auf diese Weise schnell Ersatz für die marode Brücke geschaffen werden kann und ein Tunnel die Verkehrsfunktion der vorhandenen Autobahnen nicht übernehmen kann. Zudem sei der Bau eines Tunnels erheblich teurer als der einer neuen Brücke. Die Sicherheitsvorkehrungen sind nach Auffassung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts ausreichend. U. a. wird die Baustelle bei Öffnung der Deponie mit Zelten abgedeckt; aus der Deponie austretende Gase werden abgesaugt und gereinigt. Die Abfälle werden überwiegend als Sonderabfälle entsorgt.

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Christiane Legler

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