Bonn, 21. Februar 2017. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Zusammenhang mit der Leverkusener Brücke am 17.02.2017 über mehrere Anträge entschieden. Das Land Nordrhein‐Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, darf nun bestimmte, genau festgelegte Vorabmaßnahmen durchführen, um die Vorbereitungen für einen Baubeginn im September 2017 zu treffen.
Zum Hintergrund: Die Rheinbrücke über die A1 in Leverkusen ist in Teilen baufällig und muss dringend erneuert werden. Die Bezirksregierung Köln hat inzwischen einen Planfeststellungsbeschluss erlassen, der den Neubau der Brücke vorsieht. Demzufolge sollen zwei Brücken mit insgesamt acht Fahrspuren gebaut werden. Die erste Brücke soll 2020 fertiggestellt werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss sind drei Klagen erhoben worden. Das BVerwG hat im Verfahren am 17.02.2017 entschieden, dass die Maßnahmen, die erforderlich sind, um einen Baubeginn im September zu ermöglichen, durchgeführt werden dürfen und die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses insoweit bestätigt. Grund hierfür ist die besondere Dringlichkeit der Erneuerung der Rheinbrücke. Dabei handelt es sich um Leitungsverlegungen, die Baufeldfreimachung und die Ausschreibungsverfahren. Der Landesbetrieb Straßen NRW, der in diesen Verfahren von Redeker Sellner Dahs, Bonn, Prof. Dr. Alexander Schink vertreten wird, wird jetzt mit den vorbereitenden Maßnahmen beginnen. Mit einer Entscheidung in der Hauptsache wird für September gerechnet.
Prof. Dr. Alexander Schink, Rechtsanwalt und Counsel der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, hat den Vorhabenträger, den Landesbetrieb Straßen vertreten. Der Staatssekretär a. D. ist seit Jahren sowohl als Lehrbeauftragter als auch als Anwalt anerkannter Experte in umwelt‐ und planungsrechtlichen sowie verbraucherschutzrechtlichen Fragen.