Berlin, 5. Juli 2022. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klage einer Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) für den Neubau der 380‑kV‑Freileitung zwischen Neuenhagen und Bertikow (sog. Uckermark‑Leitung) rechtskräftig abgewiesen. Das Leitungsvorhaben mit einer Länge von 116 km gehört zu den EnLAG‑Vorhaben, für die eine gesetzliche Bedarfsfeststellung besteht.
Für den Netzausbau wird das Urteil (Az.: 4 A 13.20) große Bedeutung haben: Der für den Leitungsausbau zuständige 4. Senat des BVerwG musste sich erstmals mit der neuen Methodik für Anflugrisiken von Vögeln (Bernotat & Dierschke (2016/2021) und Arbeitshilfe BfN‑Skript 512 (2018)) und der Wirksamkeit von Vogelschutzmarkern (Liesenjohann et al. BfN‑Skript 537 (2019)) auseinandersetzen. Mit dem Urteil bestätigt der Senat, dass die angewandte Methodik zwar noch keine Fachkonvention darstelle, aber derzeit zu den besten wissenschaftlichen Erkenntnissen gehöre. Damit könne er für die Beurteilung erheblicher Beeinträchtigungen von Natura 2000‑Gebieten und der Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände herangezogen werden. Die erstmaligen Ausführungen des BVerwG zu der neuen Methodik werden voraussichtlich dazu führen, dass in Zukunft der Netzausbau nach dem Bundesbedarfsplangesetz auf der Ebene der Bundesfachplanung und der Planfeststellung, für die jeweils die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig ist, deutlich rechtssicherer wird.
Die Vorhabenträgerin wurde in dem Verfahren von Dr. Gernot Schiller, Partner bei Redeker Sellner Dahs und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, vertreten. Er berät bundesweit Zulassungsbehörden und Vorhabenträger bei zahlreichen Leitungsvorhaben im Energiesektor.