Vattenfall setzt Kraftwerksbau vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin‐Brandenburg mit Redeker Sellner Dahs durch

Bonn, 12. Dezember 2014. Das Oberverwaltungsgericht Berlin‐Brandenburg hat gestern die eine Klage gegen die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des neuen Vattenfall‐Kraftwerks Klingenberg abgewiesen. Vattenfall wurde in dem Verfahren von Redeker Sellner Dahs vertreten.

Die Kläger, Eigentümer nahe gelegener, gewerblich genutzter Grundstücke hatten die Rechtswidrigkeit der Genehmigung aufgrund einer fehlerhaften Umweltverträglichkeitsprüfung, der Gefahr einer Beeinträchtigung ihrer Grundstücke durch insbesondere tieffrequente Betriebsgeräusche sowie einer drohenden Verschattung durch Dampfschwaden geltend gemacht. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klagen gegen die Genehmigung zurück.

Vattenfall plant auf dem brach liegenden Gelände der früheren Gaskokerei Köpenicker Chaussee 40‐41 im Berlin‐Rummelsburg ein ergasbefeuertes Gas‐ und Dampfturbinen‐Heizkraftwerk zur Erzeugung von Elektrizität und Fernwärme. Das neu geplante Kraftwerk soll das bestehende, mit Braunkohle betriebene Heizkraftwerk Klingenberg ersetzen.

„Das Oberverwaltungsgericht musste sich in dem Verfahren neben den klassischen Fragen des Nachbarschutzes insbesondere mit verschiedenen Aspekten des Europäischen Umweltrechts sowie der sich daraus ergebenden Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter befassen. Die Entscheidung macht deutlich, dass bei sorgfältiger Vorbereitung und Planung auch Großvorhaben rechtssicher realisiert werden können“, kommentiert Prof. Dr. Olaf Reidt die Entscheidung.

Prof. Dr. Olaf Reidt, Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, ist umfassend im Fachplanungsrecht und Immissionsschutzrecht tätig. Er berät im Bereich der Energiewirtschaft zahlreiche Großvorhaben wie Kraftwerke und Höchstspannungsleitungen. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Städtebaurechts, Enteignungs‐ und Entschädigungsrechts, im Vergaberecht sowie im Luftverkehrsrecht.

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