SHARE NOW und WeShare gewinnen mit Redeker vor dem OVG Berlin‑​Brandenburg

Free‑​Floating‑​Carsharing weiterhin genehmigungsfrei

Berlin, 27. Oktober 2022. Das Oberverwaltungsgericht Berlin‑​Brandenburg hat mit heute zugestelltem Beschluss eine Beschwerde des Landes Berlin im Eilverfahren zurückgewiesen. Die Beschwerde war gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 1. August 2022 gerichtet. Das Verwaltungsgericht hatte darin dem Eilantrag von SHARE NOW und WeShare stattgegeben und vorläufig festgestellt, dass deren Carsharingangebote keine Sondernutzung darstellen und daher keiner Erlaubnis des Berliner Senats bedürfen. Dies hat das OVG Berlin‑​Brandenburg nun mit heute veröffentlichtem Beschluss bestätigt.

Das OVG führte zur Begründung aus, dass das Geschäftsmodell von SHARE NOW und WeShare bei objektiver Betrachtung der Gesamtumstände darauf beruhe, zum Verkehr zugelassene und betriebsbereite Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen ab- bzw. bereitzustellen. Dies diene dem Zweck, sie möglichst bald und möglichst häufig durch ihre Kundinnen und Kunden vom ruhenden in den fließenden Verkehr überführen zu lassen. Dass die Fahrzeuge gewerblich genutzt werden, haben die Anbieter, so das OVG, u. a. mit sämtlichen Haltern gewerblich genutzter Fahrzeuge aller Art gemein. Dies stehe der Annahme des Gemeingebrauchs der Straße, wie er jedermann erlaubnisfrei gestattet ist, nicht entgegen. Anders als beim Straßenhandel bewege sich das Angebot auch im Rahmen des Widmungszwecks der Straßen. Die Anbieterinnen treten, so das Gericht, zudem über die bloße Bereitstellung der Fahrzeuge hinaus nicht durch Mitarbeitende im öffentlichen Raum in Erscheinung. Die Fahrzeuge „parken“ daher schlicht, wenn sie abgestellt sind. Hierfür bedarf es keiner Erlaubnis.

Der Beschluss des OVG Berlin‑​Brandenburg ist unanfechtbar.

SHARE NOW und WeShare wurden in dem Verfahren von den Redeker Rechtsanwälten Dr. Christian Eckart, LL.M. (Cornell) und Dr. Korbinian Reiter, LL.M. (Paris 1 – Panthéon Sorbonne) vertreten. Der Redeker Partner Dr. Christian Eckart berät bundesweit Unternehmen der Sharing Economy zu öffentlich‑​rechtlichen Regulierungsfragen. Dr. Korbinian Reiter ist mit Schwerpunkt im öffentlichen Wirtschaftsrecht und dem Europarecht tätig.

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Christiane Legler

Christiane Legler

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