Redeker Sellner Dahs in Grundsatzverfahren für die Post AG vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich

Klagen gegen Entgeltgenehmigungen nur binnen eines Jahres möglich

Berlin, 14. Juni 2024. Redeker Sellner Dahs hat für seine langjährige Mandantin Deutsche Post AG vor dem Bundesverwaltungsgericht zwei Grundsatzentscheidungen erwirkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 12. Juni 2024 in zwei Revisionsverfahren die klageabweisenden Urteile des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Demnach sind Klagen von Postkunden, mit denen die Aufhebung einer postrechtlichen Entgeltgenehmigung begehrt wird, lediglich innerhalb eines Jahres ab Veröffentlichung der genehmigten Entgelte im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zulässig.

Die beiden Klägerinnen sind Kunden der Deutsche Post AG, die ihre Porti von der Bundesnetzagentur nach § 19 PostG genehmigen lassen muss. Die Genehmigungen hat die Deutsche Post AG auch für die hier streitgegenständlichen Regulierungsperioden von 2016 bis 2019 und 2019 bis 2021 erhalten. Die Entgeltgenehmigungen vom 4. Dezember 2015 bzw. vom 12. Dezember 2019 wurden gemäß § 22 PostG jeweils im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Klägerinnen nahmen Postdienstleistungen zu den genehmigten Entgelten in den streitgegenständlichen Entgeltperioden in Anspruch. Klage gegen die Entgeltgenehmigungen haben sie aber erst Ende 2021 bzw. Anfang 2022 erhoben.

Entgegen der Einschätzung des Verwaltungsgerichts Köln, dass die Klägerinnen ihr Klagerecht nach dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben verwirkt hätten, argumentiert das Bundesverwaltungsgericht, dass die Klagen der Klägerinnen unzulässig, da verfristet sind. Die Klagen müssten spätestens ein Jahr nach deren Veröffentlichung im Amtsblatt erhoben werden, was die Klägerinnen versäumt hätten. Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.

Dr. Stephan Gerstner berät und vertritt die Deutsche Post AG seit vielen Jahren zur Preis- und Zugangsregulierung durch die Bundesnetzagentur. Er ist zudem Autor im Beck’schen Kommentar zum Postgesetz.

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