Redeker Sellner Dahs für EASA vor EuGH erfolgreich

Grundsatzentscheidung zur Anfechtung von Entscheidungen der EASA bestätigt

Bonn, 29. Januar 2016. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute ein Grundsatzurteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zur Anfechtung von Entscheidungen der EASA bestätigt und das hiergegen gerichtete Rechtsmittel vollständig zurückgewiesen. Die EASA wurde vor den Unionsgerichten von Redeker Sellner Dahs vertreten.

Gegenstand des Rechtsmittels war ein Urteil des EuG, das auf die Klage eines Vertragshändlers für Helikopter ergangen war. Die Klägerin hatte bei der EASA die Genehmigung für Flugbedingungen beantragt, was die Agentur wegen Sicherheitsbedenken ablehnte. Die hiergegen gerichtete Klage wies das EuG im Dezember 2014 ab und stellte in Zuge dessen klar, dass nur die Entscheidung der Beschwerdekammer der EASA, die das interne Verwaltungsverfahren der Agentur abschließt, vor den Unionsgerichten angegriffen werden kann. Die vorgelagerte „Ausgangsentscheidung“ ist kein tauglicher Klagegenstand. Das EuG räumte der EASA zudem einen Beurteilungsspielraum, ein technisches Ermessen, bei der Einschätzung ein, ob ein Luftfahrzeug gefahrlos fliegen kann.

Dieses Urteil hat der EuGH heute bestätigt. Damit ist nun abschließend geklärt, dass etwaige Fehler der Ausgangsentscheidung der EASA im internen Verwaltungsverfahren geheilt werden können. Allein die Entscheidung der Beschwerdekammer wird vor den Unionsgerichten überprüft. Mit dem heutigen Urteil steht darüber hinaus fest, dass der EASA bei der komplexen Bewertung der Flugtauglichkeit von Luftfahrzeugen ein, in den Worten des EuGH, „weites Ermessen“ zuzuerkennen ist. Die Entscheidung ist daher gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar.

„Die Entscheidung des EuGH hat wichtige Fragen zum Verwaltungsverfahren und der Anfechtungsmöglichkeit von Entscheidungen der EASA abschließend geklärt. Der Gerichtshof hat den besonderen Sachverstand der EASA anerkannt und den gerichtlichen Maßstab, der an die komplexen technischen Entscheidungen der EASA anzulegen ist, entsprechend beschränkt.“, kommentiert Dr. Tobias Masing, Anwalt der EASA, die Entscheidungen des EuGH. Die EASA wurde vor dem EuG und dem EuGH von Dr. Tobias Masing und Dr. Christian Eckart vertreten.

Dr. Tobias Masing, Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, ist seit vielen Jahren für die Europäische Agentur für Luftsicherheit tätig. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Luftverkehrsrechts, Fachplanungsrechts, Bergrechts, Verwaltungs‐ und Verfassungsrechts.

Dr. Christian Eckart, LL.M. (Cornell), Associate der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, war in den vergangenen Jahren in zahlreichen Verfahren des Luftverkehrsrechts tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Luftverkehrsrecht, im Europa‐ und Völkerrecht, im Fachplanungsrecht und im Verfassungsrecht.

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