Redeker Sellner Dahs für EASA vor dem EuG erfolgreich

Grundsatzentscheidung zur Anfechtung von Entscheidungen der EASA

Bonn, 12. Dezember 2014. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat gestern eine Klage gegen die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) abgewiesen (Rs. T 102/13 Heli‐Flight ./. EASA). Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung. Die EASA wurde im Gerichtsverfahren von Redeker Sellner Dahs vertreten.

Gegenstand des Verfahrens war die Klage eines Vertragshändlers für Helikopter, der von der EASA eine Genehmigung für Flugbedingungen erhalten wollte. Die Agentur hatte seinen Antrag wegen Sicherheitsbedenken unter Verweis auf laufende Untersuchungen im Musterzulassungsprozess abgelehnt. Das EuG hat nun bestätigt, dass die EASA die Genehmigung zu Recht nicht erteilt hat. Es hat im Zuge dessen klargestellt, dass nur die Entscheidung der Beschwerdekammer der EASA, die das interne Verwaltungsverfahren abschließt, vor den Europäischen Gerichten angefochten werden kann. Die vorgelagerte „Ausgangsentscheidung“ ist demgegenüber kein tauglicher Klagegenstand. Das EuG erkennt einen Beurteilungsspielraum der EASA bei komplexen technischen Frage der Luftverkehrssicherheit an. Die Entscheidung war daher, so das EuG, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar. Die Beweislast dafür, dass ein noch nicht zugelassenes Luftfahrzeug für eingeschränkte Zwecke unter bestimmten Bedingungen gefahrlos fliegen kann, sieht das Gericht bei dem Antragsteller als dem, der eine derartige Ausnahmegenehmigung begehrt.

„Dieses Urteils reicht in seiner Bedeutung über den heute entschiedenen Fall hinaus. Das EuG hat sich darin erstmals zu Inhalt und Umfang des Beschwerde‐ und Klageverfahrens gegen verwaltungsbehördliche Entscheidungen der EASA geäußert. Das Gericht klärt aber nicht nur zentrale Fragen des europäischen Verwaltungsverfahrens‐ und ‑prozessrechts. Es hat bestätigt, dass der EASA bei der Bewertung komplexer technischer Fragen der Luftverkehrssicherheit ein Beurteilungsspielraum zukommt, der nur beschränkt gerichtlich überprüfbar ist. Das Urteil legt die Maßstäbe fest, an denen Entscheidungen der EASA vor Gericht gemessen werden“, ordnet Dr. Tobias Masing, Anwalt der EASA, die Entscheidungen des EuG ein. Die EASA wurde im Verfahren von Dr. Tobias Masing und Dr. Christian Eckart vertreten.

Dr. Tobias Masing, Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, ist seit vielen Jahren für die Europäische Agentur für Luftsicherheit tätig. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Luftverkehrsrechts, Fachplanungsrechts, Bergrechts, Verwaltungs‐ und Verfassungsrechts.

Dr. Christian Eckart, LL.M. (Cornell), Associate der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, war in den vergangenen Jahren in zahlreichen Verfahren des Luftverkehrsrechts tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Europarecht, Luftverkehrsrecht, Völkerrecht, Fachplanungsrecht und Verfassungsrecht.

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Christiane Legler

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