Redeker verteidigt Treuhandverwaltung über deutsche Rosneft‑​Tochtergesellschaften für Bundesregierung

Berlin, 16. März 2023. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Anordnung der Treuhandverwaltung über die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die Rosneft Refining and Marketing GmbH (RNRM) rechtmäßig ist. Damit ist die erste Auseinandersetzung um dieses wichtige Instrument der Energiesicherung rechtskräftig zugunsten der Bundesregierung beendet worden. Redeker Sellner Dahs vertrat in dem Verfahren die Bundesrepublik Deutschland.

Die beiden deutschen Tochtergesellschaften der in Luxemburg und Moskau ansässigen Klägerinnen des Rosneft‑​Konzerns sind unter anderem an der PCK‑​Raffinerie GmbH in Schwedt/​Oder beteiligt. Diese sichert die Grundversorgung des Nordostens Deutschlands mit Mineralölprodukten und beliefert u. a. den Berliner Flughafen. Mit Bescheid vom 14. September 2022 ordnete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemäß § 17 des Energiesicherungsgesetz die Treuhandverwaltung der Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen an RDG und RNRM bis zum 15. März 2023 an. Während der Treuhandverwaltung werden die Stimmrechte der Klägerinnen durch die Bundesnetzagentur wahrgenommen. Hiergegen hatte sich der Rosneft‑​Konzern mit einer Anfechtungsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht gewehrt. Der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Klagen nach einer viertägigen mündlichen Verhandlung abgewiesen: Die Treuhandanordnung ist formell und materiell rechtmäßig ergangen. Insbesondere habe im September 2022 die konkrete Gefahr bestanden, dass RDG und RNRM ohne Treuhandverwaltung ihren bisherigen Beitrag zur Energieversorgung nicht länger erfüllen konnten.

Das BMWK wurde in dem Verfahren von den Redeker‑​Anwälten Dr. Ulrich Karpenstein, Dr. Christian Johann, Dr. Roya Sangi, Máster en Filosofía Política und Dr. Tobias Masing vertreten.

Dr. Ulrich Karpenstein kommentiert die Entscheidung des Gerichts: „Wir freuen uns über dieses Urteil, das nach umfassender schriftsätzlicher Vorbereitung sowie einer außergewöhnlich intensiven mündlichen Verhandlung einschließlich einer mehrtägigen Beweiserhebung ergangen ist. Sowohl das zugrunde liegende Verwaltungs- als auch das Gerichtsverfahren zeigen, dass rechtsstaatliche Grundsätze und das Völkerrecht auch in Krisenzeiten ohne jeden Abstrich gewährleistet werden können.“

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Christiane Legler

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