Redeker verteidigt Flugsicherungsgebühren

Bonn, 29. September 2017. Die DFS Deutsche Flugsicherung hat ihre An‐ und Abfluggebühren gegen eine Klage der Ryanair verteidigt, mit der diese die Grundlagen der Gebührenerhebung und ‑berechnung angegriffen hat. Die DFS wurde in dem Verfahren von den Rechtsanwälten Redeker Sellner Dahs (Dr. Tobias Masing, Dr. Christian Eckart, LL.M. (Cornell)) vertreten. Ryanair wehrt sich dagegen, dass die DFS die Gebührenhöhe an das höchste zulässige Abfluggewichts des Flugzeugs anknüpft.

Ryan Air wollte Gebühren sparen, indem sie niedrigere Fluggewichte mithilfe eines „Flexible Weight System“ in Ansatz brachte, bei dem es ihren Flugzeugen ermöglicht wird, mit gleich drei verschiedenen maximalen Startgewichten zu operieren. Die irische Airline hielt den Ansatz des maximalen Startgewichts für unzulässig und klagte gegen Gebührenbescheide. Sie hatte gegen insgesamt 24 Gebührenbescheide für An‐ und Abfluggebühren Klage eingelegt und begehrte eine Kürzung um eine halbe Million Euro, weil sie schon die Berechnungsgrundlage für unzulässig hielt. In den Folgejahren hat sie gegen alle weiteren Gebührenbescheide Widerspruch eingelegt und die Gebühren nur unter Vorbehalt gezahlt. Diese Klage hat das Verwaltungsgericht Darmstadt am 19.09.2017 abgewiesen.

Der Rechtsstreit drehte sich um die vom Bundesverkehrsministerium erlassene Flugsicherungs‐An‐und‐Abflug‐Kostenverordnung. Deren Vorgaben wurden von Ryanair in Frage gestellt. Diese teils sehr grundsätzlichen Einwände hat das Verwaltungsgericht Darmstadt nun verworfen. Die siebte Kammer folgte damit der Rechtsauffassung der DFS: Sie stellte fest, dass Ryanair sich jeweils das höchste zulässige Starthöchstgewicht zurechnen lassen muss, sofern nicht der amtliche Nachweis eines niedrigeren maximal zulässigen Startgewichts vorgelegt wird.

Zu dem Verfahren führt der Prozessbevollmächtigte Dr. Tobias Masing aus: „Für die DFS ist diese Entscheidung von grundlegender Bedeutung und geht weit über die konkret im Streit stehenden Bescheide hinaus. Das Urteil bestätigt zentralen Grundsätze der Kalkulation der An‐ und Abfluggebühren und ist auch auf die neuen Gebühren übertragbar, die jetzt nach denselben Grundsätzen aufgrund einer europäischen Verordnung erhoben werden. Das Urteil bestätigt, dass die von der DFS in Rechnung gestellten Gebühren ordnungsgemäß berechnet wurden. Das von Ryanair favorisierte Berechnungsmodell – eine Abrechnung auf Basis der wechselnden Startgewichte jedes einzelnen Fluges – findet demgegenüber keine Stütze im geltenden Gebührenrecht.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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