Redeker verteidigt Abflugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg

Berlin, 30. November 2022. Das Oberverwaltungsgericht Berlin‑​Brandenburg hat mit Urteil vom 29.11.2022 die Klage gegen Flugrouten über Blankenfelde‑​Mahlow im Nachtzeitraum zurückgewiesen. Redeker vertrat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gegen die Klage der Gemeinde Blankenfelde‑​Mahlow und einer Anwohnerin.

Bei den angefochtenen Flugrouten handelt es sich um die Geradeausabflüge bei Westbetrieb von der Startbahn 25R (Nordbahn) im Nachtzeitraum 22.00 bis 6.00 Uhr. Die Flugrouten führen in der westlichen Verlängerung dieser Startbahn über das Gemeindegebiet und das Wohnhaus der Anwohnerin.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin‑​Brandenburg sieht in seinem Urteil keine Gründe, die Flugrouten zu beanstanden. Die von dem BAF zugrunde gelegten Lärmberechnungen seien nicht zu bemängeln. Außerdem gebe es keine alternative Route, die sich hinsichtlich der Lärmverteilung vorzugsweise anbieten würde. Das BAF hatte die Festsetzung der Flugroute auch darauf gestützt, dass die Nordumfliegung der Gemeinde zu Neubelastungen mit Fluglärm in Gebieten führen würde, die bisher nicht betroffen sind.

Der Festsetzung der Abflugrouten steht zudem auch ein 2013 ergangenes Urteil nicht entgegen. Das Oberverwaltungsgericht hatte am 19. September 2013 geurteilt, dass die im Jahr 2012 erfolgte Festlegung des Geradeausabflugs für den Nachtzeitraum unter Lärmschutzgesichtspunkten rechtswidrig gewesen ist. Der 11. Senat hatte dabei aber die erneute Festsetzung des Geradeausflugs nicht ausgeschlossen.

Die Beklagte wurde in dem Verfahren von Dr. Tobias Masing, Partner bei Redeker Sellner Dahs, vertreten.

Ihre Ansprechpartnerin

Christiane Legler

Christiane Legler

legler@redeker.de

Willy‑​Brandt‑​Allee 11
53113 Bonn
T +49 228 72625‐472
F +49 228 72625‐99