Bonn, 11. Januar 2012. Inzwischen sind bei uns über 500 mündliche und schriftliche Anfragen in Bezug auf Christian Wulff eingegangen. Hiervon sind nur noch einige, kürzlich eingegangene Anfragen offen. Auch diese Anfragen werden wir beantworten. Unsere Antworten stehen den jeweils anfragenden Journalisten zur Verfügung und dienen der Information der Öffentlichkeit. Die jeweils anfragenden Medien entscheiden, welche Antworten sie für öffentlichkeitsrelevant halten und nehmen entsprechende Veröffentlichungen vor.
Über die Beantwortung der Fragen hinaus haben wir den relevanten Sachverhalt in einer zusammenfassenden Darstellung – entsprechend der Ankündigung von Christian Wulff – am 05. Januar 2012 im Internet veröffentlicht.
Der Öffentlichkeit unbekannt sind allenfalls die Journalistenfragen. Der im Mandantenauftrag geführte Schriftverkehr und die Gespräche zwischen Anwälten und Dritten fallen unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht. Auch Dritte, die sich mündlich oder schriftlich an Rechtsanwälte wenden, haben einen Anspruch darauf, dass diese Kommunikation und dieser Schriftverkehr einschließlich ihrer Kontaktdaten nicht veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung der an uns gestellten Journalistenfragen würde das Recht der jeweils anfragenden Journalistinnen und Journalisten am eigenen Wort und an dem Schutz ihrer Rechercheergebnisse oder ‑ziele verletzen.
Wir bitten deshalb um Verständnis dafür, dass wir aus Rechtsgründen daran gehindert sind, den Schriftverkehr mit den Medienvertretern zu veröffentlichen.
Im Fall von Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Gernot Lehr
Telefon +49 228 72625‐117
EMail: lehr@redeker.de