Bonn, 9. April 2013. Unser Mandant, Bundespräsident a. D. Christian Wulff, akzeptiert die Verfahrensbeendigung zu den von der Staatsanwaltschaft genannten Bedingungen nicht. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sind unbegründet.
Die Rechts‐ und Tatsachenlage ist nach einem langen und mit beispielloser Intensität geführten Ermittlungsverfahren eindeutig: Das Verfahren war und ist ohne Wenn und Aber einzustellen. Eine Verfahrenseinstellung unter den geforderten Auflagen ist nicht akzeptabel.
Die Schutzmechanismen für einen Betroffenen in einem Ermittlungsverfahren haben für die Person Christian Wulff nicht gegriffen. Das Verfahren war lange Zeit von öffentlichen Vorverurteilungen geprägt.
Für das weitere Verfahren vertraut unser Mandant auf die Unabhängigkeit, die Souveränität und das Augenmaß des Gerichts. Wir sind überzeugt, dass Bundespräsident a. D. Christian Wulff am Ende eines solchen Verfahrens vollständig entlastet und rehabilitiert wird.
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Bernd Müssig
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Michael Nagel