Planung der SuedLink‑​Trasse wird fortgesetzt

Redeker Sellner Dahs vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich

Berlin, 17. Mai 2019. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 16. Mai 2019 den Eilantrag des Landes Thüringen auf vertiefte Prüfung einer Alternativtrasse außerhalb des Landesgebiets für das Gleichstromerdkabelprojekt SuedLink abgelehnt. Die Bundesnetzagentur kann daher das Verfahren zur Bundesfachplanung für dieses Vorhaben, dass häufig als die Hauptschlagader der Energiewende bezeichnet wird, unverändert fortsetzen.

Das Gericht hat damit in dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugunsten der bisherigen Planung der Vorhabenträger TransnetBW und TenneT TSO GmbH entschieden. Im März 2017 hatten die beiden Übertragungsnetzbetreiber die Bundesfachplanung nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) beantragt. Das Land Thüringen, durch das die Trasse nach dem derzeitigen Stand der Planung teilweise verlaufen soll, hat hierzu einen eigenen Vorschlag für den Trassenkorridor eingebracht. Dieser wurde nach eingehender Prüfung durch die Bundesnetzagentur als nicht ernsthaft in Betracht kommende Alternative verworfen. Diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Eilbeschluss nunmehr bestätigt. Über die Hauptsacheklage des Landes Thüringen wird das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich im 2. Halbjahr 2019 entscheiden.

Das Verfahren wird für die TransnetBW von Redeker‑​Anwalt Prof. Dr. Olaf Reidt geführt. Prof. Dr. Olaf Reidt ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Umwelt- und Planungsrecht tätig und ist Herausgeber bzw. Mitherausgeber u. a. der Werke Schink/​Reidt/​Mitschang, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz/​Umwelt‑​Rechtsbehelfsgesetz und Bracher/​Reidt/​Schiller, Bauplanungsrecht. Darüber hinaus ist er Mitglied der aktuell vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat berufenen Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ sowie des durch das Ministerium eingesetzten Beirats Verwaltungsverfahrensrecht. Er war u. a. Mitglied der im Jahr 2001 vom BMVBW eingesetzten Expertenkommission zur Novellierung des Baugesetzbuchs zur Vorbereitung des EAG Bau 2004 und wirkte im Jahr 2016/2017 in dem vom Bundesverkehrsministerium einberufenen Innovationsforum Planungsbeschleunigung mit.

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