OVG Berlin‑​Brandenburg bestätigt Deckelung von Kita‑​Zuzahlungen

Berlin, 19. März 2021. Das Oberverwaltungsgericht Berlin‑​Brandenburg hat mit zwei Urteilen vom heutigen Tag bestätigt, dass die seit September 2018 geltende Deckelung elterlicher Zuzahlungen für besondere Kita‑​Leistungen verfassungsgemäß ist.

Die angegriffene Regelung war zum 1. September 2018 in Kraft getreten. Ihr liegt eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und Dachverbänden der freien Träger zugrunde. Zuzahlungen für besondere, über die Regelleistungen hinausgehende Angebote von Kindertagesstätten dürfen hiernach höchstens 90 EUR pro Monat und Kind betragen. Die Klägerinnen, zwei öffentlich geförderte Trägerinnen mehrerer Kindertagesstätten in Berlin, sahen hierin einen verfassungswidrigen Eingriff in ihre Berufsfreiheit. Da sie weiterhin deutlich überhöhte Zuzahlungen für besondere Kinderbetreuungsangebote zwischen 220 und 780 Euro pro Monat erhoben, kürzte das Land seit Juni 2019 seine monatlichen Kostenzuschüsse an diese Träger.

Mit den heutigen Urteilen bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin‑​Brandenburg die bereits in 1. Instanz vom Verwaltungsgericht Berlin vertretene Ansicht, dass die Deckelung der Zuzahlungen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Zudem hielt der Senat auch die im konkreten Fall wegen des Verstoßes gegen diese Vorgaben vorgenommenen Finanzierungskürzungen für angemessen.

Das beklagte Land Berlin wurde im Verfahren von den Rechtsanwältinnen Kathrin Dingemann und Dr. Bettina Gausing, LL.M. von der Sozietät Redeker Sellner Dahs vertreten.

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