Berlin, 18. Februar 2021. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat Prof. Dr. Olaf Reidt als Experten für Planungsrecht und erfahrenen Prozessanwalt zur Sachverständigen‑Anhörung am 22. Februar 2021 eingeladen. Der Ausschuss befasst sich in dieser Sitzung auf Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG). Mit einer Verlängerung des PlanSiG können Beteiligungsverfahren bei Bauvorhaben weiter digital ohne physische Treffen erfolgen.
Bis zum ersten Inkrafttreten des PlanSiG war für Planungs- und Genehmigungsverfahren die körperliche Anwesenheit von Personen erforderlich, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei der Durchführung von Erörterungs- und Anhörungsterminen. Aus Gründen des Infektionsschutzes können diese Verfahrensschritte nun schon seit Beginn der Pandemie nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz wurden daher vorübergehende Ersatzmöglichkeiten, z. B. Internetveröffentlichungen oder die Durchführung von Online‑Konsultationen, geschaffen.
Prof Dr. Olaf Reidt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, war Mitglied des vom BMVI im Jahr 2016 eingesetzten Innovationsforums Planungsbeschleunigung sowie der im Jahr 2018 vom BMI eingesetzten Baulandkommission. Er ist Mitglied des Ständigen Beirats Verwaltungsverfahrensrecht des BMI und berät bundesweit zu Infrastrukturvorhaben wie Fernstraßen, Flughäfen, Schienenwege und Bundeswasserstraßen (z. B. Flughafen BER, Elbvertiefung) und Städtebauprojekte u. a. aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft einschließlich städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Bau‐ und Fachplanungsrecht (insb. Luftverkehr, Straßen, Wasserstraßen, städtebauliche Vorhaben einschließlich Spezialimmobilien) sowie das Immissionsschutzrecht (insb. Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen).