Berlin, 28. März 2022. Mit zwei Beschlüssen hat das Oberverwaltungsgericht den Weg für das Land Nordrhein‑Westfalen für die bergrechtliche Inanspruchnahme von Lützerath zur Braunkohlegewinnung durch RWE frei gemacht. Das Unternehmen wurde durch Redeker Sellner Dahs vertreten.
Damit ist die rechtliche Auseinandersetzung im vorläufigen Rechtsschutz unanfechtbar entschieden. Das Gericht bestätigte zwei erstinstanzliche Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Aachen, das schon im Oktober 2021 zu demselben Ergebnis gekommen ist. Die Besitzeinweisung von RWE in den Besitz der Grundstücke in Lützerath ist in letzter Instanz bestätigt worden. Damit müssen der betroffene Landwirt und die Mieter, die auf seinem Grundstück wohnen und sich aus Gründen des Klimaschutzes gegen die Räumung gewehrt haben, das Grundstück verlassen und RWE den Besitz einräumen. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar.
Hierzu meint Dr. Tobias Masing, der gemeinsam mit seinem Kollegen Florian Beck die beigeladene RWE Power AG vertreten hat: „Wir freuen uns über die Beschlüsse des VG Aachen und des OVG NRW. Diese Entscheidungen sind außerordentlich umfangreich und sorgfältig begründet. Klimaschutz ist heute ein zentrales rechtliches Gebot. Es ist deshalb sehr wichtig, dass die Gerichte die Abwägung der zuständigen Behörden bestätigt haben. Die Inanspruchnahme der Grundstücke in Lützerath für den Tagebau ist auch unter Berücksichtigung des Klimaschutzes rechtsfehlerfrei zugelassen, um die Rohstoffversorgung im Interesse des Allgemeinwohls sicherzustellen.“