Müggelseeroute höchstrichterlich bestätigt

Bundesrepublik Deutschland setzt sich mit Redeker Sellner Dahs vor dem Bundesverwaltungsgericht durch

Bonn, 18. Dezember 2014. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klagen eines Umweltvereins und mehrerer Grundstückseigentümer gegen die „Müggelsee‐Route“ endgültig abgewiesen. Die Bundesrepublik Deutschland wurde vor Gericht von Redeker Sellner Dahs vertreten.

Mit ihren Klagen hatten sich ein Umweltverein und mehrere Anwohner des Müggelsees gegen die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) für den künftigen Flughafen BER festgelegte Flugroute über den Müggelsee zur Wehr gesetzt. Sie waren im Sommer letzten Jahres bereits vor Oberverwaltungsgericht Berlin‐Brandenburg gescheitert, das aber die Revision zugelassen hatte. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht nach Durchführung der Revision in letzter Instanz bestätigt. Die von den Klägern behaupteten negativen Folgen für die Umwelt wies das BVerwG unter Verweis auf die Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts und die über dem See bereits erreichten Flughöhen zurück. Die Flugroute sei aus Lärmschutzgründen gerechtfertigt. Eine alternative Routenführung über Erkner setze eine höhere Zahl von Personen besonders hohen Lärmpegeln aus, der Osten von Müggelheim werde durch die Route von unzumutbarem Lärm entlastet.

„Dieses Urteil setzt den Schlusspunkt in einem aufwendigen und umfangreichen Klageverfahren. Nun steht endgültig fest, dass die Flugroutenführung über den Müggelsee rechtmäßig und aus Lärmschutzgründen vorzugswürdig ist.“ ordnet Dr. Tobias Masing, Anwalt des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, die heutige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ein. Die Bundesrepublik Deutschland wurde im Verfahren von Dr. Tobias Masing und Dr. Christian Eckart vertreten.

Dr. Tobias Masing, Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, vertritt die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahre 2000 in verschiedenen luftverkehrsrechtlichen Prozessen. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Luftverkehrsrechts, Fachplanungsrechts, Bergrechts, Verwaltungs‐ und Verfassungsrechts.

Dr. Christian Eckart, LL.M. (Cornell), Associate der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, war in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Verfahren des Luftverkehrsrechts befasst. Seine Schwerpunkte liegen im Luftverkehrsrecht, dem Völker‐ und Europarecht, Fachplanungsrecht und Verfassungsrecht.

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Christiane Legler

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