Luftreinhalteplanung NRW – Dieselfahrverbote vom Tisch

Redeker‑​Anwälte erwirken 14 Vergleiche für das Land NRW

Bonn, 15. Juni 2021. Das Land Nordrhein‑​Westfalen (NRW) und die Deutsche Umwelthilfe haben am 14. Juni 2021 im Streit um Dieselfahrverbote einen Vergleich für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf geschlossen. Damit sind die die gerichtlichen Verfahren um die Einführung von Dieselfahrverboten endgültig beendet.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte das Land in insgesamt 14 Verfahren verklagt, um zu erwirken, dass wegen der Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid Dieselfahrverbote in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden. Betroffen waren mit Köln, Aachen, Dortmund, Essen, Bielefeld, Wuppertal, Bonn, Hagen, Paderborn, Gelsenkirchen, Bochum, Oberhausen, Düren und Düsseldorf eine Reihe großer Städte in NRW. In sämtlichen Fällen konnten in Vergleichen Maßnahmen vereinbart werden, die sicherstellen, dass der Grenzwert von 40 µg/m² Luft flächendeckend an allen Belastungsschwerpunkten eingehalten wird. Die vereinbarten Maßnahmen bestehen vor allem in einer Verringerung des Verkehrsflusses durch intelligente umweltsensitive Ampelschaltungen, einer Verflüssigung des Verkehrs durch Tempo‑30‑Zonen sowie dem Einsatz von schadstoffarmen Fahrzeugen im ÖPNV und in Fuhrparks der öffentlichen Hand. Weiter sind in den Vergleichen zahlreiche weitere Maßnahmen verabredet worden, die zu einer Verringerung des Individualverkehrs beitragen sollen. Dazu gehören insbesondere eine Förderung des Radverkehrs und eine Verbesserung des ÖPNV‑​Angebotes. Alle für NRW anhängigen Klageverfahren, in denen die Einführung von Dieselfahrverboten verlangt worden war, sind damit beendet. Das von Ministerpräsident Armin Laschet verfolgte Ziel, durch intelligente Lösungen Dieselfahrverbote flächendeckend zu vermeiden, ist damit erreicht worden.

Das Land NRW wurde in den 14 Verfahren durch die Rechtsanwälte Prof. Dr. Alexander Schink und Julian Ley der Kanzlei Redeker Sellner Dahs vertreten. Moderiert wurden die Vergleichsgespräche, an denen auch die NRW Umweltministerin Ursula Heinen‑​Esser sowie die jeweiligen Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten teilgenommen haben, durch den Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht Münster a. D. Prof. Dr. Max‑Jürgen Seibert.

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