LNG‑​Terminal Stade: Redeker vor Bundesverwaltungsgericht erfolgreich

Berlin, 27. März 2025. Die erste Entscheidung des BVerwG zu einem landseitigen LNG‑​Terminal mit umfassender Umweltverträglichkeitsprüfung liegt nun vor: Mit heute verkündetem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz entschieden, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des ersten landseitigen LNG‑​Terminals in Stade rechtmäßig ist. Die Vorhabenträgerin des Terminals, die Hanseatic Energy Hub GmbH, wurde in dem Klageverfahren von den Redeker‑​Rechtsanwälten Prof. Dr. Olaf Reidt und Dr. Alexandra Kürschner vertreten.

Bei dem bereits am 1. November 2023 durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg genehmigten LNG‑​Terminal im Industriepark Stade (Vorhaben nach dem LNG‑​Beschleunigungsgesetz) handelt es sich um eine Anlage zur Lagerung und Regasifizierung von Flüssiggas mit einem Investitionsvolumen von ca. 1 Mrd. Euro, mit der die Hanseatic Energy Hub GmbH einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Sicherung der nationalen Energieversorgung leistet. Die Planung und Umsetzung erfolgen hierbei Ammoniak‑​ready, so dass der Markthochlauf von Wasserstoff begleitet werden kann.

Die gegen das Vorhaben gerichtete Klage eines Umweltverbandes hat das Bundesverwaltungsgericht vollständig abgewiesen. Insbesondere steht der bis Ende 2043 genehmigte LNG‑​basierte Terminalbetrieb mit dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes und mit dem Bundes‑​Klimaschutzgesetz im Einklang. Die Umrüstbarkeit der Anlage auf einen späteren Betrieb mit verflüssigtem Ammoniak („Green Gas Ready“) wurde seitens der Hanseatic Energy Hub GmbH hinreichend nachgewiesen. Auch die Anforderungen des Störfallrechts und des Naturschutzrechts wurden gewahrt.

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