Bonn, 3. Dezember 2014. Mit Beschlüssen vom 01.12.2014 hat das Verwaltungsgericht Köln den Eilanträgen der Städte Leverkusen und Bergheim gegen die Baugenehmigung für die Errichtung eines Segmüller‐Möbelhauses in Pulheim stattgegeben. Zwischen den Kommunen ist seit Längerem streitig, bis zu welcher Größenordnung ein weiteres Möbelhaus mit dem sog. interkommunalen Abstimmungsgebot vereinbar ist. Die Städte Leverkusen und Bergheim befürchten schädliche Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche. Mit Urteil vom 02.10.2013 (Az. 7 D 18/13. NE) hatte das Oberverwaltungsgericht NRW im vergangenen Jahr bereits einen Bebauungsplan der Stadt Pulheim aufgehoben, u. a. weil die Auswirkungen auf die Einzelhandelsstrukturen in den Nachbarkommunen nicht ausreichend ermittelt wurden. Die zwischenzeitlich erteilte Baugenehmigung für das Möbelhaus hat das Verwaltungsgericht Köln nun erstinstanzlich zumindest im Eilverfahren für rechtswidrig erachtet, weil anstelle der angegebenen Verkaufsflächengröße von rund 43.000 m² tatsächlich mindestens 48.000 m² genehmigt seien. Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht NRW zulässig. In den Hauptsacheverfahren wurde bislang noch nicht entschieden.
Die Sozietät Redeker Sellner Dahs vertritt die Stadt Leverkusen in sämtlichen rechtlichen Verfahren rund um die geplante Ansiedlung des Möbelhauses Segmüller.
Die anwaltliche Beratung der Stadt Leverkusen erfolgt auf Seiten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs federführend durch Dr. Kay Artur Pape und Nomen Nescio. Beide Rechtsanwälte beraten und vertreten regelmäßig Kommunen und Bauherren im Zusammenhang mit der Ansiedlung und Steuerung großflächiger Einzelhandelsvorhaben und sonstigen Fragen des öffentlichen Baurechts.