Bonn, 12. Mai 2016. An der Juristischen Fakultät der Rheinischen Friedrich‐Wilhelms‐Universität Bonn wurde auch in diesem Jahr wieder der Konrad‐Redeker‐Preis vergeben. Der Preisträger Dr. Gerrit Helmuth Stumpf nahm die Auszeichnung im Rahmen der Promotionsfeier der Juristischen Fakultät aus den Händen von Prof. Dr. Wolfgang Roth, LL.M. (Michigan), Partner in der Sozietät Redeker Sellner Dahs, entgegen.
Der Konrad‐Redeker‐Preis, der von der Konrad‐Redeker‐Stiftung vergeben wird, zeichnet seit 2013 jährlich die beste wissenschaftliche Arbeit an den Juristischen Fakultäten der Humboldt‐Universität Berlin sowie der Rheinischen Friedrich‐Wilhelms‐Universität Bonn auf den Gebieten Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Anwaltsrecht oder Rechtspolitik aus und ist mit 1.500 Euro dotiert.
Der diesjährige Preisträger hat die Fakultät und die Konrad‐Redeker‐Stiftung mit seiner mit summa cum laude bewerteten Dissertation zum Thema „Ungeschriebener Parlamentsvorbehalt und akademische Selbstverwaltungsgarantie“, die er bei Prof. Dr. Christian Hillgruber erstellt hat, überzeugt.
Der im Jahr 2013 verstorbene Prof. Dr. Konrad Redeker †, Namensgeber des Preises und Mitgründer der Sozietät Redeker Sellner Dahs, gilt als einer der bedeutendsten Rechtsanwälte im Verfassungs‐ und Verwaltungsrecht.