Bonn, 30. April 2015. Das Land Hessen setzt sich mit Redeker Sellner Dahs vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof durch: Das Gericht hat mit dem heutigen Urteil die Klage der Stadt Flörsheim gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafen Frankfurt/Main vollständig abgewiesen. Ein Großteil der Klageanträge war auf der Basis der Musterurteile zum Frankfurter Flughafen (2009/2012) bereits vor einigen Wochen durch Teilbeschluss abgelehnt worden; das heutige Urteil weist nunmehr auch die letzten Angriffe der Stadt Flörsheim zurück.
Die Klage der Stadt Flörsheim richtet sich gegen den Ausbau des Flughafens und die hiervon ausgehenden Beeinträchtigungen. Das Land Hessen hatte die Nachtflugregelungen im Planfeststellungsbeschluss im Laufe des Verfahrens an die Ergebnisse der Musterurteile angepasst und für die sog. Mediationsnacht (23–5 Uhr) ein Nachtflugverbot verfügt. Zur Vorsorge gegen sog. Wirbelschleppen hat das Land Hessen überdies ein Vorsorgegebiet ausgewiesen, in dem der Flughafenbetreiber auf Antrag der Eigentümer Dächer gegen Schädigungen zu sichern hat. Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes bestätigt die vom Land Hessen festgelegten Maßnahmen zur Wirbelschleppenvorsorge und die in den sog. Nachtrandstunden (22–23 und 5–6 Uhr) zugelassenen Nachtflüge als rechtmäßig.
„Das heutige Urteil ist ein wichtiger Schritt zum Abschluss der vielen noch anhängigen Verfahren um die bereits in Betrieb genommene Nordwestlandebahn. Es gibt eine überzeugende Antwort auf die Frage, wie das Phänomen der Wirbelschleppen an deutschen Flughäfen planungsrechtlich bewältigt werden kann. Darüber hinaus schafft es Rechtssicherheit für den aus Lärmschutzgründen verringerten Verkehr in den Nachtrandstunden am Flughafen Frankfurt“, ordnet Dr. Tobias Masing das heutige Urteil ein. Das Land Hessen (Planfeststellungsbehörde) wurde im Verfahren von Dr. Tobias Masing und Dr. Christian Eckart vertreten.
Dr. Tobias Masing, Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, vertritt Bund und Länder seit dem Jahre 2000 in verschiedenen luftverkehrsrechtlichen Prozessen. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Luftverkehrsrechts, Fachplanungsrechts, Bergrechts, Verwaltungs‐ und Verfassungsrechts.
Dr. Christian Eckart, LL.M. (Cornell), Associate der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, war in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Verfahren des Luftverkehrsrechts befasst. Seine Schwerpunkte liegen im Luftverkehrsrecht, dem Völker‐ und Europarecht, Fachplanungsrecht und Verfassungsrecht.