Bonn, 13. März 2019. Der Personalratsvorsitzende der Stadtverwaltung Saarbrücken, Bernd Schumann, hat am 12.03.2019 eine rechtswidrige Pressemitteilung herausgegeben, mit der die Persönlichkeitsrechte unseres Mandanten Josef Schun massiv verletzt werden. Bernd Schumann handelte in seiner Funktion als Personalratsvorsitzender der Stadtverwaltung der Stadt Saarbrücken, also in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Es widerspricht evident der Fürsorgepflicht, über einen Mitarbeiter eine Pressemitteilung mit – zudem unbegründeten – Herabsetzungen zu veröffentlichen. Josef Schun hat sämtliche gerichtliche Verfahren, die wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe und gegen die vorläufigen Verbote der Führung der Dienstgeschäfte sowie wegen falscher Tatsachenbehauptungen eingeleitet wurden, erfolgreich geführt. Kein Gericht hat die behaupteten unzutreffenden Vorwürfe gegen unseren Mandanten bestätigt.
Vor diesem Hintergrund ist die Pressemitteilung des Personalratsvorsitzenden der Stadt Saarbrücken nicht nur rechtswidrig (§ 69 Abs. 2 und Abs. 5 SPersVG, § 2 Abs. 1 S. 1 SPersVG), sondern auch verantwortungslos.
Überdies verpflichtete sich Bernd Schumann in dem von ihm in der Pressemitteilung erwähnten einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Saarbrücken (Az.: 4 O 1/18), es zu unterlassen, zu behaupten, dass
- nach der vorläufigen Freistellung des Feuerwehrchefs Josef Schun sechs Bewerbungen für eine Tätigkeit bei der Feuerwehr Saarbrücken vorlägen und
- der Feuerwehrchef Josef Schun den Urlaubsanspruch für die Feuerwehrleute von 14 auf 12 Tage gekürzt habe.
In einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Saarbrücken (Az. 4 O 40/18) musste sich Detlef Schütz ebenfalls verpflichten, die Behauptung zu unterlassen, dass bislang unter der Führung von Josef Schun die Berufsfeuerwehr von Saarbrücken 120 Mitarbeiter im Einsatzdienst zähle und dass Josef Schun den Urlaubsanspruch der Feuerwehrleute in Saarbrücken von 14 auf 12 Tage gekürzt habe. Die von Bernd Schumann in dem Verfahren vorgelegten 36 (nicht 40) eidesstattlichen Versicherungen hatten mit dem Streitgegenstand nichts zu tun. Der nun von dem Personalratsvorsitzenden in seiner Pressemitteilung erweckte Eindruck, dass die Frage der Zusammenarbeit mit dem Feuerwehrleiter Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Landgericht gewesen wäre, ist falsch.
Bernd Schumann hat schließlich in seiner Pressemitteilung verschwiegen, dass die von ihm erwähnte Mediation allein auf Wunsch des Personalrats abgebrochen wurde. Im Übrigen war Josef Schun erst seit Februar 2012 (nicht seit 2009) als Amtsleiter tätig.
Die unverantwortliche Pressemitteilung von Bernd Schumann dient ausschließlich dazu, die Reputation unseres Mandanten zu beschädigen. Dies wird rechtliche Konsequenzen haben.