Bonn, 2. Februar 2012. Die Frankfurter Rundschau/Berliner Zeitung stellt in ihrer heutigen Berichterstattung die Behauptung auf, dass das Ehepaar Wulff „von Sommer 2011 an offenbar kostenlos einen Audi Q3“ gefahren sei. Hierbei handelt es sich um eine Falschbehauptung: Das Ehepaar Wulff fuhr im Sommer 2011 keinen Audi Q3. Tatsächlich hat Bettina Wulff einen Audi Q3 erstmals am 22.12.2011 übernommen und die dafür marktübliche Vergütung gezahlt.
Die Frankfurter Rundschau/Berliner Zeitung hat es unterlassen, das Ehepaar Wulff mit dieser Falschinformation vor der Berichterstattung zu konfrontieren. Am 16.01.2012 stellte der Redakteur Thieme die Frage, ob Frau Wulff im Sommer 2011 auf eine vorzeitige Straßenzulassung eines bestellten Audi Q3 gedrängt habe. Diese Frage wurde durch E‐Mail vom 17.01.2012 verneint. Eine Frage, ob das Ehepaar Wulff ab Sommer 2011 einen Audi Q3 gefahren habe, wurde nicht gestellt.
Die Vorgehensweise der Frankfurter Rundschau/Berliner Zeitung stellte eine grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflichten dar.
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