Berlin, 6. Juli 2021. Das Oberverwaltungsgericht Berlin‑Brandenburg hat mit Beschluss vom 05. Juli 2021 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahr 2017 bestätigt, nach dem das Land Berlin keinen Anspruch auf die Herausgabe des von der Vattenfall Wärme Berlin AG im Land betriebenen Fernwärmenetzes hat.
Im Jahr 1994 hatte das Land Berlin mit der Berliner Kraft- und Licht‑Aktiengesellschaft (Bewag), einer Rechtsvorgängerin von Vattenfall, einen Vertrag abgeschlossen, der sie berechtigt im öffentlichen Straßenland von Berlin Fernwärmeleitungen zu verlegen. Anders als für das von dem Vertrag ebenfalls umfasste Stromnetz im Falle eines rechtmäßigen Zuschlags der Konzession an ein anderes Unternehmen war streitig, ob das Land Berlin das Recht hat, auch das Fernwärmenetz bei Vertragsende (31.12.2014) gegen Erstattung seines angemessenen Wertes zu übernehmen.
Mit den verwaltungsgerichtlichen Verfahren wollte das Land feststellen lassen, dass Vattenfall verpflichtet sei, das fast 2.000 km lange Fernwärmenetz, mit dem rund 1,3 Mio. Wohneinheiten in Berlin versorgt werden, an das Land zu übereignen. Es handelt sich um eines der größten Fernwärmenetze in Europa. Das Land Berlin hatte dessen Wert in einer Größenordnung zwischen 800 Mio. und 5 Mrd. € beziffert. Das Verwaltungsgericht verneinte einen Übereignungsanspruch des Landes und wies die Klage ab, ohne die Berufung zuzulassen. Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des Landes wurde nunmehr durch das Oberverwaltungsgericht als unbegründet abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die Interessen von Vattenfall vertraten die Redeker‑Anwälte Prof. Dr. Olaf Reidt und Dr. Thomas Stickler.