Berlin, 17. Mai 2017. Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat Dr. Frank Fellenberg als Experten zu umweltrechtlichen Fragen eingeladen. Der Ausschuss befasst sich am 17. Mai 2017 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Gesetzentwurf sieht Anpassungen der geltenden Regelungen u. a. im Bereich des länderübergreifenden Biotopschutzes, des Artenschutzrechts und des Meeresnaturschutzrechts vor.
Dr. Frank Fellenberg, LL.M. (Cambridge), LL.M. (Cambridge) ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Sozietät Redeker Sellner Dahs. Er berät bundesweit Unternehmen und Behörden zu verwaltungs‐ und verfassungsrechtlichen Fragen insbesondere im europäischen und deutschen Umwelt‐ und Planungsrecht. Dr. Frank Fellenberg war bereits mehrfach als Sachverständiger von Parlamentsausschüssen geladen worden und ist Mitglied des Umweltrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV).