Dr. Frank Fellenberg bei Anhörung zum Investitionsbeschleunigungsgesetz

Redeker‑​Anwalt als Sachverständiger eingeladen

Bonn, 5. Oktober 2020. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages hat Dr. Frank Fellenberg als Experten für Planungsrecht und erfahrenen Prozessanwalt zur öffentlichen Anhörung am 05. Oktober 2020 eingeladen. Der Ausschuss befasst sich in dieser Sitzung mit dem Regierungsentwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes. Das Gesetz soll es ermöglichen, dass die für wichtige Infrastrukturprojekte zur Verfügung stehenden Mittel schneller eingesetzt werden.

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte deutlich erweitert wird. Hierdurch verkürzt sich der Instanzenzug etwa bei Zulassungen für Landesstraßen, Hafenprojekte und Windenergieanlagen. Ferner ist für die Zulassung bestimmter Infrastrukturvorhaben ein gesetzlicher Sofortvollzug vorgesehen. Beschleunigt werden sollen auch der Ausbau und die Unterhaltung der Eisenbahninfrastruktur. Die Elektrifizierung von Schienenstrecken, die Digitalisierung, die Lärmsanierung und die Errichtung von barrierefreien Bahnhöfen sollen erleichtert werden. Ferner sollen Raumordnungsverfahren nur noch erforderlich werden, wenn der Vorhabenträger einen entsprechenden Antrag stellt oder die Raumordnungsbehörde raumbedeutsame Konflikte erwartet. Das Raumordnungsverfahren soll darüber hinaus stärker digitalisiert werden.

Dr. Frank Fellenberg, LL.M. (Cambridge), Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, berät bundesweit öffentliche Einrichtungen und Vorhabenträger bei zahlreichen bedeutsamen Infrastruktur- und Verkehrsprojekten. Er war bereits mehrfach als Sachverständiger von Parlamentsausschüssen geladen worden. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das europäische und deutsche Umwelt- und Planungsrecht, das öffentliche Wirtschaftsrecht sowie das Energierecht.

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Christiane Legler

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