Feuerwehrchef Josef Schun erneut vor Gericht erfolgreich

Verwaltungsgericht des Saarlandes untersagt Herabsetzung

Bonn, 25. September 2019. Das Verwaltungsgericht des Saarlands hat in seinem Beschluss vom 20.09.2019 dem Personalratsvorsitzenden der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bernd Schumann, verboten, wesentliche Teile einer Pressemitteilung vom 12.03.2019, die sich mit einer Rückkehr von Josef Schun als Leiter der Feuerwehr befasste, erneut zu äußern. Die in der Pressemitteilung veröffentlichten Aussagen seien geeignet, das berufliche Ansehen von Josef Schun „in einer nicht mehr gut zu machenden Weise in der Öffentlichkeit herabzusetzen“, so das Verwaltungsgericht. Wie gerichtlich wiederholt festgestellt worden sei, beruhe die Pressemitteilung „auf einer nach objektiven Maßstäben nicht haltbaren Würdigung des Sachverhalts“.

Die Presseerklärung vom 12.03.2019 verstoße gegen das Willkürverbot und entspräche nicht dem Sachlichkeitsgebot. Sie lasse in ihrem Tonfall „eine emotionale Distanz vermissen“. Dem Leser dränge sich zudem die Schlussfolgerung auf, der Antragsteller trage allein Schuld am Scheitern von Lösungsversuchen. Wie zuletzt das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.09.2019 ausführlich und überzeugend dargelegt habe, sei eine solche Schlussfolgerung nicht haltbar. Schließlich kritisiert das Verwaltungsgericht, dass der Personalrat „unbeeindruckt“ von den Erfolgen Josef Schuns sowohl vor dem Verwaltungsgericht (09.04.2019) als auch vor dem Oberverwaltungsgericht (04.09.2019) keine Veranlassung gesehen habe, von den Darstellungen in seiner Pressemitteilung vom 12.03.2019 abzurücken (Aktenzeichen: 2 L 341/19).

Josef Schun wird in den äußerungs- und medienrechtlichen Angelegenheiten von Gernot Lehr, der bundesweit als Anwalt für Presse- und Medienrecht tätig ist, vertreten. Als Partner der Sozietät Redeker Sellner Dahs berät und vertritt er mit seinem Team insbesondere Einzelpersonen, Unternehmen und Institutionen in äußerungs- und presserechtlichen Angelegenheiten. Josef Schun wird beamtenrechtlich von Kristina Knauber, Sozietät Lenz und Johlen, und strafrechtlich von Felix Rettenmaier, Sozietät Rettenmaier Adick, vertreten.

Rückfragen richten Sie bitte an Rechtsanwalt Gernot Lehr (lehr@redeker.de; 0228 72625117).

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