Berlin, 25. März 2019. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat zwei Eilanträge gegen das Vorhaben der EUGAL „Europäische Gas‑Anbindungsleitung“ in Sachsen abgelehnt. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidungen besteht nicht. Die bereits begonnenen Verlegearbeiten können daher in ganz Sachsen – wie auch in Mecklenburg‑Vorpommern und Brandenburg – fortgeführt werden.
Die Eilverfahren waren u. a. von der Betreiberin von Windenergieanlagen in einem Windpark im Erzgebirge angestrengt worden, der von der Trasse der EUGAL gequert werden soll. Die in den Eilverfahren erhobenen Rügen greifen nach Ansicht des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts nicht durch. Das Vorhaben sei nach Maßgabe der allgemeinen Zwecksetzung des Energiewirtschaftsgesetzes vernünftigerweise geboten. Der Trassenverlauf durch den Windpark sei nicht zu beanstanden. Das Vorhaben verstoße nicht gegen Ziele der Raumordnung und erfülle die Anforderungen der technischen Sicherheit.
Die Gasleitung EUGAL ist das größte landseitige Gastransportleitungsprojekt in Europa. Sie wird an ihrem Anfangspunkt in Lubmin das Gas aus der im Bau befindlichen Pipeline Nord Stream 2 aufnehmen, auf einer Länge von 480 km durch Mecklenburg‑Vorpommern, Brandenburg und Sachsen weiterführen und in bestehende europäische Fernleitungsnetze einspeisen. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf 2,5 bis 3 Mrd. EUR.
Redeker Sellner Dahs hat für den Projektträger GASCADE Gastransport GmbH seit 2016 alle fünf öffentlich‑rechtlichen Planfeststellungsverfahren in Deutschland für das Vorhaben der EUGAL betreut und vertritt die GASCADE Gastransport GmbH zudem in den gegen das Vorhaben gerichteten verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Die Verfahren werden von einem Team um die Berliner Rechtsanwälte Dr. Frank Fellenberg, LL.M. (Cambridge) und Kathrin Dingemann unter Mitarbeit von Florian Beck und Dr. Raphael Beermann betreut.