EuGH: Notarielle Beurkundung ist keine „Rechtsberatung“ im Sinne der Russland‑​Sanktionen

Berlin, 6. September 2024. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem gestrigen Vorabentscheidungsurteil klargestellt, dass deutsche Notare als öffentliche Amtsträger im Allgemeininteresse tätig sind und deshalb keine von den EU‑​Sanktionen erfassten „Dienstleistungen im Bereich Rechtsberatung” ausüben. Die Beurkundung stellt eine dem Notar vom Staat übertragene Aufgabe dar, die er unabhängig und unparteiisch ausführt.

Zugrunde lag der Fall eines Notars, der die Beurkundung eines Kaufvertrags über eine in Berlin gelegene Wohnung einer russischen Gesellschaft verweigerte. Nach Auffassung des Landgerichts Berlin konnte nicht ausgeschlossen werden, dass diese Beurkundung gegen das Verbot verstößt, für in Russland niedergelassene juristische Personen Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen. Die Europäische Union hatte dieses allgemeine Verbot im Jahr 2022 eingeführt, um den Druck auf Russland, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu beenden, zu erhöhen. Die EU‑​Kommission hat die Auffassung vertreten, auch notarielle Beurkundungen fielen unter dieses Rechtsberatungsverbot.

Die Entscheidung des EuGH stellt klar: Eine notarielle Beurkundung und deren Abwicklung durch den Notar fällt schon deshalb nicht unter die EU‑​Sanktionen, weil Notare keine Dienstleister im Bereich Rechtsberatung sind und insbesondere keine spezifischen Interessen der Parteien vertreten, sondern unter Wahrung gleicher Distanz zu diesen Parteien und ihren jeweiligen Interessen ausschließlich im Interesse des Gesetzes und der Rechtssicherheit unparteiisch handeln. Notare nehmen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben wahr, die ohne sie von staatlichen Behörden erfüllt werden müssten.

Damit liegt seit dem Angriffskrieg auf die Ukraine 2022 das erste Urteil zu den EU‑​Sanktionen gegen Russland vor. Redeker‑​Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein und Redeker‑​Rechtsanwältin Dr. Roya Sangi, Máster en Filosofía Política traten vor dem Europäischen Gerichtshof dafür ein, dass das Rechtsberatungsverbot eng zu verstehen ist und insbesondere auf Notare nicht angewendet werden kann.

Ihre Ansprechpartnerin

Christiane Legler

Christiane Legler

legler@redeker.de

Willy‑​Brandt‑​Allee 11
53113 Bonn
T +49 228 72625‐472
F +49 228 72625‐99