Berlin, 4. Mai 2022. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klage einer Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamts Sachsen‑Anhalt für den Neubau der Bundesautobahn A 14 zwischen Osterburg und Seehausen (VKE 2.2.) abgewiesen. Der Abschnitt mit einer Länge von 17 km ist Teil der geplanten und teilweise bereits realisierten Nordverlängerung der A 14 von Magdeburg nach Schwerin (sog. „Lückenschluss“), dem größten Bundesfernstraßenprojekt in den östlichen Bundesländern.
Das Urteil (Az.: 9 A 7.21) hat hohe praktische Bedeutung, weil das Bundesverwaltungsgericht erstmals über die Anwendung des sogenannten Berücksichtigungsgebots des Bundes‑Klimaschutzgesetzes zu entscheiden hatte. Hiernach müssen alle Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck des Klimaschutzgesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele berücksichtigen. Wie diese sehr allgemein gefasste Vorgabe bei der Zulassung eines konkreten Vorhabens umzusetzen ist, legt das Gesetz nicht fest. Auch sonstige konkretisierende Regelungen, Leitfäden etc. fehlen bislang. Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverwaltungsgericht in den schriftlichen Urteilsgründen wichtige Hinweise zur Reichweite des Berücksichtigungsgebots geben wird. Weitere Schwerpunkte des Verfahrens waren die Methodik zur Erstellung von Verkehrsprognosen sowie das Wasser- und Naturschutzrecht.
Die beklagte Planfeststellungsbehörde (Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt) wurde in dem Verfahren von den Redeker‑Partnern Dr. Frank Fellenberg, LL.M. (Cambridge) und Kathrin Dingemann vertreten. Beide beraten mit ihrem Team bundesweit Zulassungsbehörden und Vorhabenträger bei zahlreichen Großvorhaben vor allem im Verkehrs- und Energiesektor.