Bonn, 13. April 2012. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann, der strafrechtlich von Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin, vertreten wurde, wegen des Verdachts auf Untreue mangels Tatverdachts gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. Nach der Einstellung des Verfahrens sind nun die Medien gefordert.
Die Medien hatten umfassend über das Ermittlungsverfahren berichtet und sich hierbei auf das Privileg der Verdachtsberichterstattung gestützt. Unter dieser Berichterstattung hat jedoch die Reputation von Zimmermann erheblich gelitten.
„Es wäre sehr wünschenswert, wenn die Medien, die detailliert über die Vorwürfe und das Ermittlungsverfahren berichtet haben, nunmehr auch über Einstellung mangels Tatverdachts berichten würden“, fordert Rechtsanwalt Gernot Lehr, Redeker Sellner Dahs, der Zimmermann presserechtlich beraten hat, die betreffenden Medien auf.
Die Stellungnahme von Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens finden Sie unter: http://bit.ly/HNinT2