Bonn, 28. November 2017. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen der Städte Cuxhaven und Ottendorf sowie zahlreicher Elb‐ und Küstenfischer gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung in Unter‐ und Außenelbe vollständig abgewiesen. Mit Urteil vom 09.02.2017 (7 A 2.15) hatte das Gericht bereits die Klagen von Umweltverbänden gegen die Elbvertiefung weitgehend zurückgewiesen.
Damit stehen derzeit lediglich die Nacharbeiten aus, die das Bundesverwaltungsgericht den Vorhabenträgern Bundesrepublik Deutschland und Freie und Hansestadt Hamburg in Bezug auf naturschutzrechtliche Maßnahmen in den Klageverfahren der Umweltverbände aufgegeben hat. Anhängig sind allerdings noch mehrere weitere Verfahren eines Wasser‐ und Bodenverbandes sowie mehrerer Privatkläger, die u. a. Fragen des Obstanbaus im Alten Land sowie Aspekte der Hangsicherheit und des Erschütterungs‐ sowie Lärmschutzes betreffen. Diese Klagen, die sich ausschließlich gegen die Freie und Hansestadt Hamburg richten, werden am 13. und 14.12.2017 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
Die Verfahren für die Freie und Hansestadt Hamburg werden in der Kanzlei Redeker Sellner Dahs federführend durch die Rechtsanwälte Prof. Dr. Olaf Reidt und Dr. Gernot Schiller betreut.