„Den Bebauungsplan auf Vollzug schalten“

Redeker Sellner Dahs verfasst Handreichung zum Baulandmobilisierungsgesetz

München, 20. Mai 2022. Gemeinsam mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat Redeker Sellner Dahs eine Handreichung für Städte und Gemeinden zum neuen Baulandmobilisierungsgesetz verfasst. Das Gesetz, das seit 23.06.2021 in Kraft ist, soll dazu beitragen, die angespannte Lage auf dem deutschen Wohnungsmarkt zu entschärfen.

In vielen Kommunen steht bezahlbarer Wohnraum nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Dies gilt nicht nur für große Städte, sondern auch für umliegende Gemeinden und begehrte Hochpreislagen. Das neue Baulandmobilisierungsgesetz erweitert die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen. Zum neuen Werkzeugkasten für Gemeinden gehören unter anderem: Der sektorale Bebauungsplan für Wohnbebauung, erweiterte Vorkaufsrechte, Innenentwicklungskonzepte, die ausgedehntere Baurechtsschaffung durch Befreiungen sowie die neue Gebietsart des dörflichen Wohnens.

Die gesetzlich geregelten Instrumente sind Teil eines umfassenden Maßnahmenkatalogs des Bundes zur Lösung der bestehenden Probleme. Mit den Neuerungen haben Städte und Gemeinden zusätzliche Mittel an die Hand bekommen, um die Aktivierung von Bauland voranzutreiben.

Die von den Redeker‑​Anwälten Dr. Max Reicherzer, Dr. Marco Rietdorf, Dr. Jan Mädler und Dr. Dominik Snjka erarbeitet Dokumentation, erläutert nicht nur die Neuerungen. Sie zeigt auch den Zusammenhang zum bestehenden Instrumentarium auf. Altbewährtes und Neues kann so als effektiver Instrumentenmix kombiniert werden. Die Doku ist online abrufbar.

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Christiane Legler

Christiane Legler

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