Berliner Fernwärmenetz bleibt bei Vattenfall

Energiekonzern mit Redeker Sellner Dahs erfolgreich

Bonn, 3. Juli 2017. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 30.06.2017 entschieden, dass das Land Berlin keinen Anspruch auf die Herausgabe des von der Vattenfall Europe Wärme AG im Land betriebenen Fernwärmenetzes hat.

Im Jahr 1994 hat das Land Berlin mit der Berliner Kraft‐ und Licht‐Aktiengesellschaft (Bewag), einer Rechtsvorgängerin von Vattenfall, einen Vertrag abgeschlossen, der sie berechtigt im öffentlichen Straßenland von Berlin Fernwärmeleitungen zu verlegen. Anders als für das von dem Vertrag ebenfalls umfasste Stromnetz war streitig, ob das Land Berlin das Recht hat, auch das Fernwärmenetz bei Vertragsende (31.12.2014) gegen Erstattung seines angemessenen Wertes zu übernehmen.

Mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin wollte das Land feststellen lassen, dass Vattenfall verpflichtet sei, das fast 2.000 km lange Fernwärmenetz, mit dem rund 1,2 Mio. Haushalte in Berlin versorgt werden, an das Land zu übereignen. Es handelt sich um eines der größten Fernwärmenetze in Europa. Das Land Berlin hatte dessen Wert in einer Größenordnung zwischen 800 Mio. und 5 Mrd. € beziffert. Das Verwaltungsgericht verneinte einen Übereignungsanspruch des Landes und wies die Klage ab. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

Die Interessen von Vattenfall vertraten Redeker‐Anwälte Prof. Dr. Olaf Reidt und Dr. Thomas Stickler.

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